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28.07.2010
Was Sie über Bonitätsauskünfte wissen sollten!

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

Was Sie über Bonitätsauskünfte wissen sollten!

Der Landesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Lepper, veröffentlicht Informationen über den Datenschutz bei Auskunfteien und in Scoring-Verfahren. Bonitätsauskünfte und Scoring sind ein fester Bestandteil des Wirtschaftsverkehrs geworden. Welche Daten aber tatsächlich über die Verbraucherinnen und Verbraucher gesammelt und verarbeitet werden dürfen und welche Rechte Betroffene dabei haben, darüber herrscht oft Verunsicherung. Hier will der Landesdatenschutzbeauftragte durch Aufklärung abhelfen.

"Wie notwendig Aufklärung ist, zeigen nicht nur die Bürgeranfragen an meine Behörde, sondern auch Fälle, in denen offenbar Schwierigkeiten bei der korrekten Anwendung der Datenschutzgesetze bei den Auskunfteien selbst bestehen", sagt Lepper. Beispielsweise seien Bonitätsabfragen über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in sehr begründeten Einzelfällen zulässig, in der Praxis aber teilweise als Standardmittel eingesetzt worden.
Völliges Neuland für die Auskunfteien sind die Regelungen zum Scoring. "Hier ist mir sehr wichtig, dass die Betroffenen von den Auskunfteien die notwendigen und gesetzlich vorgegebenen Informationen erhalten, um ihren individuellen Bonitätsscore zu verstehen", betont Ulrich Lepper.

Im April 2010 sind die Datenschutzvorschriften für Auskunfteien grundlegend überarbeitet worden. Das Scoring - die statistische Auswertung von Daten zur Errechnung eines Wertes auf einer Bonitätsskala - wurde erstmalig im Gesetz geregelt. Wer welche Daten über die wirtschaftliche Situation von Verbraucherinnen und Verbrauchern in welcher Weise verarbeiten darf, welche Stellen sich Auskünfte über die Bonität von Personen einholen dürfen, was ein Scoringverfahren ist und welche Informationen Betroffene über dieses Verfahren erhalten können, sind beispielsweise Fragen, die beantwortet werden. (siehe www.ldi.nrw.de)


-- Leif-Erik Holtz (ULD)


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