Kein übertriebener Datenschutz
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz:
Kein übertriebener Datenschutz
Den aktuellen Äußerungen des Thüringer Innenministers Peter Huber, wonach das
Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung über das
Ziel hinausgeschossen sei und in denen er gleichzeitig die Wiedereinführung der
Vorratsdatenspeicherung fordert, hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz,
Harald Stauch, widersprochen: „Das Bundesverfassungsgericht hat unter konsequenter Fortsetzung
seiner Rechtssprechung die angewandte Regelung zur anlasslosen Speicherung sämtlicher
Telekommunikationsverbindungsdaten für 6 Monate für verfassungswidrig
und damit nichtig erklärt,“ so Stauch.
„Diese Vorgaben müssen auch in Thüringen akzeptiert werden, selbst wenn damit die Strafverfolgung in einzelnen Fällen möglicherweise schwieriger wird.“
Dass die zuvor auf Vorrat gespeicherten Daten auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
gelöscht werden mussten, bezeichnete Stauch nur als konsequente Folge der Verfassungswidrigkeit der Regelung.
„Ich bin der Meinung, dass die Vorratsdatenspeicherung auch künftig grundsätzlich unterbleiben
sollte, weil daraus Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch
aller Bürgerinnen und Bürger erstellt werden können,“ so Stauch weiter.
„Gerade auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die EU-Kommission
veranlasst, die Vereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung mit den im Vertrag von Lissabon verankerten Grundrechten der Unionsbürger zu überprüfen.
Solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist, sind nationale Vorstöße nicht hilfreich.“
-- Leif-Erik Holtz (ULD)

