EuGH verurteilt Österreich wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich verurteilt, weil es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat, wie ORF Futurezone und Netzpolitik.org berichten.
Österreich wollte mit der Umsetzung zunächst warten, bis eine irische Klage vor dem EuGH zur Rechtmäßigkeit der Richtlinie entschieden wurde. Nachdem diese Klage im Frühjahr 2009 abgewiesen wurde, begann man mit einem Umsetzungsgesetz, das sich am untersten Rand des Erlaubten orientierte. Ein entsprechender Entwurf wurde diese Woche vorgestellt.
Die federührende Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) erklärte, sie habe zwar "vollstes Verständnis dafür, dass sich viele die Nichtumsetzung der Richtlinie wünschen", wies aber auch darauf hin, dass Österreich die Richtlinie umsetzen müsse, um Strafzahlungen zu vermeiden. Der Entwurf befindet sich nun im Abstimmungsprozess mit dem Innen- und dem Justizministerium.
Vor dem EuGH läuft inzwischen ein weiteres Verfahren Irlands gegen die Richtlinie, die sich diesmal auf eine mögliche Unvereinbarkeit der Richtlinie mit der Europäischen Grundrechtecharta stützt. Die Richtlinie wird in mehreren Mitgliedsstaaten nicht richtig umgesetzt. In Deutschland wurde das Umsetzungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt, auch in Irland, Griechenland, Luxemburg, Rumänien, Schweden und Ungarn ist die Kommission nicht mit der Umsetzung zufrieden. Die Richtlinie soll im Herbst evaluiert werden.
-- O. Langfeldt (ULD)
- ORF Futurezone 29.07.2010: Data-Retention: EuGH verurteilt Österreich
- Netzpolitik.org 30.07.2010: Vorratsdatenspeicherung in 6 EU-Staaten nicht ...
- VirDSB 28.07.2010: Österreich: Entwurf zur Umsetzung der ...
- Feature im VirDSB: Vorratsdatenspeicherung
- Text des Urteils

