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30.07.2010
SWIFT-Abkommen tritt zum ersten August in Kraft

Zum ersten August tritt das neue SWIFT-Abkommen zur Übermittlung von europäischen Finanztransaktionsdaten an die USA in Kraft. Dabei soll auch ein Zugriff auf Archive aus der Zeit, in der es kein Abkommen gab, möglich sein, wie ORF Futurezone berichtet.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar kritisierte das Abkommen erneut. Es weise "schwerwiegende Datenschutzmängel" auf. "Es ist zu erwarten, dass - wie bereits in der Vergangenheit - die meisten der an US-Behörden übermittelten Daten Personen betreffen, die in keinerlei terroristische Aktivitäten verwickelt sind", so Schaar. Zudem sei die vorgesehene Speicherfrist von fünf Jahren unverhältnismäßig. Ein weiterer "pikanter" Kritikpunkt sei, dass die Kontrolle der Datenübermittlung durch die europäische Polizeibehörde Europol und nicht durch Richter erfolgen soll. Europol wird selbst wiederum auch von US-Diensten mit Kenntnissen versorgt.

-- O. Langfeldt (ULD)


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