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15.09.2008
Expertenanhörung zum BKA-Gesetz im Innenausschuss des Bundestages

Heute fand im Innenausschuss des Bundestages die Anhörung zum BKA-Gesetz statt. Während BKA-Präsident Jörg Ziercke die geplanten Befugnisse als "weitere notwendige Instrumente" verteidigte, waren die angehörten Experten skeptisch. Der Entwurf sei nicht normenklar und in Teilen verfassungswidrig, so ihre überwiegende Auffassung. Über die Anhörungen berichteten die Zeit und heise online.

Der ehemalige BND-Chef und Rechtsprofessor Hans-Jörg Geiger sagte, dem Gesetz sei zwar anzumerken, dass die Regierung versuche, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten, allerdings widerspreche es dennoch "dem Geist der Verfassung". So sei das geplante "Richterband" ein Verstoß gegen den absoulut geschützten Kernbereich der Privatsphäre.

Christoph Möller, Professer für Staats- und Verfassungsrecht in Göttinge beklagte die Tendenz,"allen Behörden, die wir haben, alle Kompetenzen [zu geben], die wir kennen." Ähnlich äußerte sich der Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy; zwar sei es korrekt, dass viele der Befugnisse, die das BKA erhalten soll, schon einigen LKAs zur Verfügung stünden, allerdings könnten diese sie oftmals aus Geld- oder Personalmangel nicht einsetzen. Beim BKA sei dies anders.

"Die Vorschrift zur Onlinedurchsuchung etwa enthält keine gesetzlichen Vorkehrungen, dass das BKA nicht in die falschen Computer eindringt. Der Gesetzgeber nimmt damit in Kauf, dass die Ermittler unbescholtene Bürger ausforschen", so Fredrik Roggan, Anwalt und Bürgerrechtler.

Martin Kutscha von der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin kritisierte die schwammigen Regeln für den "Bundestrojaner" und die Übertragung von Informationen ins Ausland. Da letztere schwerwiegende Folgen "bis hin zur Verschleppung" haben könne, müsse sie unbedingt präziser geregelt werden.

Zustimmung erhielt Ziercke vom Bayreuther Staatsrechtler Markus Möstl, der sagte, der Entwurf genüge den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts. Ähnlich äußerte sich Dirk Heckmann von der Universität Passau; es gelte, keinen "Diskretionsabstand" zu den Vorgaben aus Karlsruhe zu lassen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zog genau diese Einschätzung in Zweifel, als er fragte, ob die Befugnisse so hart am Rande der Verfassung geschaffen werden müsste. Ähnlich erinnerte auch der Bochumer Jura-Professor Ralf Poscher die Abgeordneten daran, ihren Spielraum bei der Einschränkung von Befugnissen zu nutzen.

Das Innenministerium hingegen scheint entschlossen, den von Karlsruhe gewährten Spielraum komplett auszunutzen. Nirgends sei festgelegt, dass man die Karlsruher Vorgaben nicht ausschöpfen könne, so Peter Altmaier, Staatssekretär im Innenministerium , am Rande der Anhörung.

-- O. Langfeldt (ULD)


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