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13.01.2010
UK: Neue Bußgeldbefugnisse für Information Commissioner

In Großbritannien erhält der Information Commissioner neue Befugnisse zur Durchsetzung des Datenschutzes.

Die neuen Kompetenzen sollen zum 6.4. in Kraft treten. Unter Anderem wird er Bußgelder von bis zu 500.000 Pfund (558.000€) verhängen können. Bei der Festlegung der Höhe der Strafe werden der Umfang des Verstoßes, ob er absichtlich oder durch Nachlässigkeit erfolgte und das Vorhandensein von Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen.

"Datenschutz richtig hinzubekommen war noch nie so wichtig wie heutzutage", so Information Commissioner Christopher Graham. "Diese Strafen sind als Abschreckung gedacht und sollen die Anwendung des Datenschutzgesetzes verbessern", so Graham weiter. Er werde weiterhin mit öffentlichen und privaten Organisationen sowie mit Unternehmen zusammenarbeiten, um ihnen dabei zu helfen, den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, aber auch nicht zögern, die neuen Befugnisse zu nutzen, wenn das Gesetz gebrochen werde, kündigte er an.

-- O. Langfeldt (ULD)


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