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Was ist Datenschutz?

Beim Datenschutz stehen anders als der Begriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden. Rechtlicher Ausgangspunkt ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Grundidee ist, dass der Einzelne die Möglichkeit haben soll, selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält. Als besonders gefährdend werden die Situationen angesehen, in denen große Organisationen Informationen - möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen - sammeln, speichern und auswerten. Weniger relevant ist der alltägliche Informationsaustausch in den sozialen Nahbeziehungen.

Dabei kann es sich sowohl um private Organisationen (wie z.B. Auskunfteien, Adresshandel, Arbeitgeber etc.) als auch um staatliche Stellen (z.B. Polizei und Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen, sonstige Ämter und Behörden) handeln. Im deutschen wie im europäischen Recht sollen Gesetze der Sicherung dieses Rechts dienen.

Im deutschen Recht wird grundsätzlich unterschieden zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich. Da jede Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, muss dafür im Einzelfall eine gesetzliche Erlaubnis vorliegen. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich regeln.

Im privaten Bereich (in der Sprache der Datenschutzgesetze: nichtöffentlicher Bereich) existieren nicht so viele Regelungen. Diese sind in den meisten Fällen auch weniger konkret und lassen den datenverarbeitenden Stellen mehr Freiheit. Ein rechtlicher Grund für diese Situation besteht darin, dass auch die privaten Stellen, die die Daten Dritter verarbeiten, sich dabei auf bestimmte Grundrechte (z.B. Berufsfreiheit) berufen können. Die datenschutzrechtlichen Regelungen sollen einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Rechtspositionen herbeiführen.

Das Datenschutzrecht beschränkt sich auf den Schutz natürlicher, lebender Personen. Die wesentlichen und grundlegenden Vorschriften für den öffentlichen Bereich finden sich für die öffentlichen Stellen des Bundes im Bundesdatenschutzgesetz und für die Länder in den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen. Daneben gibt es einen Reihe von sog. bereichsspezifischen Vorschriften, die über viele Gesetze verstreut sind. Für den nichtöffentlichen Bereich enthält das Bundesdatenschutzgesetz vor allem im dritten Abschnitt wichtige Regelungen. Darüber hinaus gibt es auch hier in speziellen Gesetzen weitere Regelungen.


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