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Informationelle Selbstbestimmung - Was bedeutet das?

Kurz beantwortet bedeutet informationelle Selbstbestimmung: Jeder hat das Recht zu wissen, wer was wann über ihn weiß.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 erstmals anerkannt, dass es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt. Das Gericht hat dazu ausgeführt:

"Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig."

Es besteht demnach ein "Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten". Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird als besondere Ausprägung des schon zuvor grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesehen. Wie dieses wird es verfassungsrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 (sog. allgemeine Handlungsfreiheit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde-Garantie) hergeleitet.

Die Grundaussage des Volkszählungsurteils zur informationellen Selbstbestimmung läßt sich mit dem Satz zusammenfassen: So viel Freiheit wie möglich und so viel Bindung wie nötig. Die Freiheit der Bürger wird dabei grundsätzlich vorangestellt; zugleich wird den Anforderungen der Gemeinschaft Rechnung getragen.

Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts lässt sich hier nachlesen.

(Literaturhinweis:
Bäumler, Helmut/ Breinlinger, Astrid/ Schrader, Hans-Hermann (Hrsg.), 1999: Datenschutz von A-Z, Stichwort "Informationelle Selbstbestimmung" (I300); Neuwied; Krieftel: Luchterhand)


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