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Datenschutz als Voraussetzung für die Akzeptanz der elektronischen Datenverarbeitung in der Medizin (Vortrag eHealth Kongress 2005)
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Letzte Änderung am
01. 01. 2005
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Pfad:
Gesundheitswesen /
Krankenhäuser
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Autorinnen/Autoren
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Verweise
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Reinhard Vetter
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Zusammenfassung
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| Der Beitrag zeigt die Vorteile, aber auch die Risiken einer elektronischen Datenverarbeitung in der Medizin am Beispiel der elektronischen Gesundheitskarte auf und stellt die grundlegenden Datenschutz-Anforderungen diesbezüglich vor: das Arztgeheimnis sowie das Vertrauen der Patienten in dieses darf dadurch nicht gefährdet werden, die neuen Möglichkeiten in der Informationstechnologie müssen die Rechte der Betroffenen verbessern, nicht einschränken. Auf dieser Grundlage entwickelt der Beitrag konkrete Forderungen hinsichtlich der (technischen) Umsetzung der jeweiligen Funktionalitäten der Karte. Die gesetzliche Regelung in § 291 a SGB V wird vorgestellt und ein Fazit auf der Grundlage der bisherigen Diskussions- und Arbeitsergebnis gezogen. |
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Stichwörter
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| Arztgeheimnis, Informationstechnologie, Patientendaten, Datentransparenz im Gesundheitswesen, elektronische Gesundheitskarte, Gesundheitsdaten, Freiwilligkeit, eHealth, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, § 291 a SGB V |