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Zur Steueridentifikationsnummer nach § 139b Abgabenordnung
Letzte Änderung am 23. 01. 2009
Pfad: Öffentliche Verwaltung und Institutionen / Steuern und Finanzen
 
Autorinnen/Autoren   Verweise

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI NRW)
 
Zusammenfassung
Die zentrale Steueridentifikationsnummer darf nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. Wir erläutern die Grundsätze.
 
Stichwörter
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