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Keine Auswertung von Videoaufnahmen zur Kontrolle von Abgeordnetenverhalten (pdf-file)
Letzte Änderung am 12. 05. 2009
Pfad: Technologien / Videoüberwachung
 
Autorinnen/Autoren   Verweise

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Thüringen (LfD Thüringen)
 
Zusammenfassung
Der Thüringer landesbeauftragte für den Datenschutz stellt in dieser Pressemitteilung fest, dass es für eine Auswertung von Videoaufnahmen im Landtag hinsichtlich des Abgeordnetenverhaltens keine Rechtsgrundlage gibt. Der Ruf nach einer solchen Auswertung wurde laut nachdem am Ende der Landtagssitzung am 8. Mai 2009 der Verdacht aufkam, ein Abgeordneter habe seine Stimmkarte nicht persönlich eingeworfen.
 
Stichwörter
Pressemitteilung, Videoüberwachung, Parlament, Abgeordnete

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