Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht Jahresbericht, 2020

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht heute ihren Jahresbericht für das Jahr 2020. Das Dokument gibt auf 304 Seiten Auskunft über die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Land Berlin.

Information für Pressevertreter*innen: Frau Smoltczyk steht am 8. April 2021 zwischen 11:00 und 15:00 Uhr für Interviews bereit. Terminanfragen und Fragen zum Jahresbericht richten Sie bitte an die Pressestelle unter presse@datenschutz-berlin.de oder Tel: 030 13889 900.

Die Anzahl der bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingegangenen Fälle blieb auch im Jahr 2020 auf einem sehr hohen Niveau. Damit setzte sich der Trend der vorangegangenen zwei Jahre fort. Insgesamt erreichten die Aufsichtsbehörde im vergangenen Jahr 4.868 Eingaben betroffener Bürger*innen. Berliner Unternehmen und Behörden meldeten 925 Datenpannen. Die Behörde hat 308 Verwarnungen gegenüber privaten und öffentlichen Stellen ausgesprochen sowie 47 Bußgelder in Höhe von insgesamt 77.250,00 Euro festgesetzt.

Thematisch war die Arbeit der Aufsichtsbehörde 2020 durch die Corona-Pandemie geprägt. Zahllose datenschutzrechtliche Fragen stellten sich in diesem Zusammenhang, die von der Zulässigkeit einzelner Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wie beispielsweise das Führen von Kontaktlisten in Restaurants und Cafés bis hin zur datenschutzgerechten Gestaltung des neuen digitalisierten Lebens reichten.

Die Pandemie trieb Digitalisierungsprozesse in nahezu allen Lebensbereichen massiv voran, nur zu häufig ohne dass der Datenschutz ausreichend beachtet wurde. Die Berliner Aufsichtsbehörde nahm diese Herausforderung an und erarbeitete Beratungsangebote für die datenschutzgerechte Bewältigung der vielfältigen Problemstellungen. Zentrale Bedeutung erhielten von einem Tag auf den anderen Lernplattformen und Videokonferenzdienste als elementare Instrumente, um Arbeits- und Lernprozesse auch aus der Distanz heraus zu ermöglichen. Um Verantwortliche in Berlin dabei zu unterstützen, in dem Dickicht der am Markt angebotenen Systeme eine sachgerechte und datenschutzfreundliche Auswahl zu treffen, hat die Aufsichtsbehörde praxisnahe Hinweise zum datenschutzkonformen Einsatz entsprechender Produkte veröffentlicht.

Auch im Bereich der Informationsfreiheit gab es wichtige Entwicklungen: Im Sommer gab der Berliner Senat Eckpunkte für das langersehnte und im Koalitionsvertrag vereinbarte Transparenzgesetz bekannt, mit dem das in die Jahre gekommene Informationsfreiheitsgesetz abgelöst werden soll. Im vorgelegten Gesetzesentwurf wurde die von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geltend gemachte Kritik an darin vorgesehenen umfassenden Bereichsausnahmen allerdings nicht berücksichtigt, sodass Fortschritte in diesem Bereich gegenüber der jetzigen Rechtslage noch keineswegs sicher sind.

Der Jahresbericht ist abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/veroeffentlichungen/jahresberichte.

Eine Übersicht über ausgewählte Themen aus dem Jahresbericht gibt die Anlage zur Pressemitteilung.

Maja Smoltczyk: „Der heute von mir vorgelegte Bericht für das Jahr 2020 ist zugleich der letzte von mir verantwortete Jahresbericht, da ich für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung stehe. Meine Amtszeit war geprägt von großen Umbrüchen im Datenschutz und in der Gesellschaft, angefangen vom Inkrafttreten und Wirksamwerden der europäischen Datenschutz- Grundverordnung bis hin zur andauernden Corona-Pandemie mit ihren immensen Auswirkungen auf unser aller Zusammenleben. Es war eine herausfordernde Zeit und ich bin sehr dankbar, dass ich an der Gestaltung dieser Veränderungen mitwirken durfte.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist die europäische Antwort auf die sich immer mehr beschleunigende Digitalisierung der Gesellschaft und die Einsicht, dass bestimmte Grundrechte nur gemeinsam in der EU zukunftsfähig gemacht werden können. Der Ausbruch der Corona- Pandemie und der mit ihr verbundene Digitalisierungsschub im vergangenen Jahr fielen genau in die Phase der Konsolidierung der neuen Datenschutzregeln und stellten den Datenschutz auf eine harte Bewährungsprobe. Es wurde deutlich, in welchen Bereichen nach Ablauf der Pandemie noch enormer Nachholbedarf an nachhaltiger Entwicklung besteht. Dies betrifft vor allem die Umsetzung des europäischen Prinzips des „Privacy by Design“, wonach der Datenschutz bei der Entwicklung von Produkten und Verfahren immer von Anfang an mitgedacht werden muss, um nicht im Ernstfall wieder vor der Situation zu stehen, dass nicht datenschutzgerechte und damit nicht rechtskonforme Produkte zum Einsatz kommen. Wir müssen aus den Erfahrungen der Pandemie lernen, um für die Zukunft besser gerüstet zu sein.

Der heute veröffentlichte Jahresbericht zeigt auf, wie meine Behörde sich trotz der schwierigen Lage während dieser Pandemie für datenschutzgerechte Lösungen eingesetzt hat, ohne erforderliche Verfahren zu verhindern. Der Datenschutz dient dem Schutz der Menschen. Diesem Ziel fühlte ich mich während meiner Amtszeit verpflichtet. Ich hoffe, dass dies auch im vorliegenden Jahresbericht deutlich wird.“