Rundfunkdatenschutzbeauftragter stellt Tätigkeitsbericht 2020 vor
Veröffentlicht am:Seit 2019 nimmt die Datenschutzaufsicht über die drei ARD-Landesrundfunkanstalten BR, SR und WDR, das ZDF und das Deutschlandradio sowie deren jeweilige Beteiligungsunternehmen ein gemeinsamer Rundfunkdatenschutzbeauftragter wahr. Der jetzt veröffentlichte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 gibt einen Überblick über wichtige Entwicklungen zum Datenschutz im Rundfunk- bzw. Medienbereich sowie die Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit im vergangenen Jahr.
Die elektronische Fassung des Datenschutz-Tätigkeitsberichts kann hier (PDF) abgerufen werden.
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