Mainzer Erklärung veröffentlicht: Sechs Empfehlungen für eine sichere und erfolgreiche elektronische Patientenakte
Veröffentlicht am:Gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 03.12.2025
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichen sechs Empfehlungen für eine sichere, nutzenbringende, alltagstaugliche und erfolgreiche elektronische Patientenakte in Deutschland. Die Mainzer Erklärung zur elektronischen Patientenakte wird von Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Medizin, der IT-Sicherheit, der Wissenschaft und der Wirtschaft mitgezeichnet. Sie entstand auf der Grundlage der Veranstaltung „ePA für alle – Daten für alle?“, die der Landesdatenschutzbeauftragte und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 6. November 2025 in Mainz organisiert haben. Die Mainzer Erklärung versteht sich als konstruktiver Beitrag zu einem stärkeren Erfolg der elektronischen Patientenakte in Deutschland.
„Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiges Projekt, das nur dann umfassend erfolgreich wird, wenn es einen echten Mehrwert für die Gesundheitsversorgung hat und wenn die Patientinnen und Patienten auf die Sicherheit ihrer Daten vertrauen können“, betont Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. „Unsere Veranstaltung am 6. November 2025 im rheinland-pfälzischen Landtag hat gezeigt, dass ein breiter interdisziplinärer Konsens hinsichtlich der Weiterentwicklung und Nutzung der elektronischen Patientenakte besteht. Aus unterschiedlicher Perspektive können übereinstimmende Ansatzpunkte für den weiteren Handlungsbedarf ausgemacht werden. Die ePA für alle kann zu einem zentralen Baustein einer sinnvollen und nutzenbringenden Digitalisierung im Gesundheitswesen werden, wenn sie auf dieser Grundlage weiterentwickelt wird.“
Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, weist darauf hin, dass viele Versicherte den komplizierten Registrierungs- und Authentifizierungsprozess und Defizite bei der praktischen Handhabung der ePA beklagen. „Bisher entspricht die ePA eher einer digitalen Dokumentenablage als einem System, das mit strukturierten Daten arbeitet. Damit bleibt der Nutzen der ePA für Versicherte und Versorger eingeschränkt. Auch wenn durch aktuell geplante Gesetzgebung sichergestellt werden soll, dass die Abrechnungsdaten nur für Versicherte einsehbar sind, fehlt es noch immer an einem feingranularen Berechtigungsmanagement.“
Die sechs Empfehlungen der Mainzer Erklärung adressieren die folgenden Punkte:
- Mehr interdisziplinäre Begleitung
- Transparenz schafft Vertrauen
- Weiterentwicklungen zulassen
- Den Nutzen steigern
- Digitale Kompetenzen stärken
- Europäische Vernetzung ausbauen
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Mainzer Erklärung eint die Überzeugung, dass das Projekt der elektronischen Patientenakte ein großes Potenzial zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland und Europa und zur Nutzung der Sekundärdaten zum Wohle der gesamten Bevölkerung enthält. Sie laden alle in diesem Zusammenhang relevanten Akteurinnen und Akteure dazu ein, auf der Grundlage der in der Erklärung enthaltenen Empfehlungen dieses Potenzial auszuschöpfen.
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