DSK erarbeitet Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung der Verwaltung

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 26.03.2026

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 2. Zwischenkonferenz am 25. März 2026 beschlossen, unterstützende Handlungsempfehlungen für Verantwortliche zur datenschutzrechtlichen Umsetzung von Projekten der Verwaltungsdigitalisierung zu erarbeiten.

Zudem diskutierte die DSK über den derzeitigen Stand der begleiteten digitalen Projekte auf europäischer und nationaler Ebene wie die EUDI Wallet und bereitete strategische Kooperationen zum Thema Cybersicherheit vor. Weitere Themen der DSK waren die Stellungnahmen von Verbänden, Unternehmen und Initiativen zum Digital Fitness Check der Europäischen Kommission sowie die europaweit signifikant gestiegenen Beschwerdezahlen.

Die Hauptkonferenz findet vom 16. bis zum 18. Juni 2026 in Stuttgart statt.

Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

Presse-Kontakt:
Vorsitz der Datenschutzkonferenz 2026
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
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