Social Media ist nicht WildWest: Handlungsrahmen des LfDI für öffentliche Stellen aktualisiert
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 05.06.2026
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat heute seinen Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen in aktualisierter Form veröffentlicht. Mit diesem Handlungsrahmen trägt der LfDI seit vielen Jahren der Tatsache Rechnung, dass Dienste wie Facebook, TikTok, X oder viele andere zu einem wesentlichen Werkzeug der Kommunikation vieler öffentlicher Stellen geworden sind.
„Behördliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ist eine wichtige Aufgabe und soll auch mit modernen Mitteln geführt werden“, so Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Reinland-Pfalz. „Öffentlichkeitsarbeit muss mit der Zeit gehen, gerade wenn sich das Nutzungsverhalten der Bevölkerung ändert. Allerdings gibt es Regeln zu beachten, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen und die insbesondere der Weiterverarbeitung ihrer Daten durch die Plattformbetreiber Grenzen setzen sollen.“
Im Handlungsrahmen stellt der LfDI klar, welche Vorgaben öffentliche Stellen zu beachten haben, wenn sie Social Media-Angebote nutzen möchten. Insbesondere müssen die Behörden ein Nutzungskonzept erstellen, das darlegt, weshalb der Verzicht auf die Nutzung der Social Media-Angebote zu einer Beeinträchtigung ihrer Aufgabenerfüllung führen würde.
Ein weiteres wichtiges Element des Handlungsrahmens ist das Cross-Media-Gebot, wonach die Behörde alternative Informations- und Kommunikationswege betreiben und auf diese hinweisen muss. So soll sichergestellt werden, dass die Social Media-Angebote nur eine von verschiedenen Optionen sind, mit der jeweiligen Behörde in Kontakt zu treten, so dass sich keine Bürgerin und kein Bürger zu deren Nutzung gezwungen sieht.
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