Organisation Datenschutz

Wer hilft weiter?

Bei konkreten – etwa Ihre Person betreffenden Fragen – sollten Sie sich an Ihre zuständige Datenschutzinstitution wenden, die auch die Kontrolle über diejenigen Stellen wahrnimmt, welche Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. In Deutschland gilt:

    • Wenn Ihre Daten von einer öffentlichen Stelle verarbeitet werden, sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz oder die Datenschutzbeauftragten der Länder für Sie zuständig.
      Öffentliche Stellen der Länder sind z.B. die Verwaltungen von Städten, Gemeinden und Kreisen, Landesbehörden und die meisten Schulen und Universitäten. Öffentliche Stellen des Bundes sind z.B. die Bundesbehörden, Arbeitsämter und die Bundeswehr.
    • Wenn Ihre Daten von einer privaten Stelle verarbeitet werden, sind meist die sogenannten Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Diese Aufsichtsbehörden sind, bis auf in Bayern, mit den Landesdatenschutzbeauftragten identisch.
      Private Stellen sind Firmen wie z.B. Versandhäuser, Adresshändler, Auskunfteien, Internet-Provider, aber auch Vereine, Ärzte und Angehörige anderer freier Berufe.
    • Eine Besonderheit gilt für die Datenverarbeitung bei Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation. Für die Datenschutzkontrolle ist dort in jedem Fall der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
    • Für die Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch kirchliche Stellen sind die Datenschutzbeauftragten der evangelischen und katholischen Kirchen zuständig.
    • Rundfunk (Radio, Fernsehen) ist aus verfassungsrechtlichen Gründen aus der Kontrollbefugnis einiger Landesdatenschutzbeauftragten ausgenommen. In diesem Bereich sind für jeden Sender eigene Datenschutzbeauftragte für den Rundfunk tätig.

Weitere Datenschutzinstitutionen sind in anderen europäischen Ländern oder darüber hinaus im internationalen Bereich aktiv.