Abschluss der Sachverhaltsabklärung zu einer Dating-App

Medienmitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) vom 13.06.2023

Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung bezüglich der Dating-App Once abgeschlossen. Die in der Schweiz ansässige, aber international tätige Anbieterin informierte die Nutzerinnen und Nutzer unzureichend über Art und Zweck der Datenbearbeitung. In seinem Schlussbericht sprach der EDÖB mehrere Empfehlungen aus, um diesen Mangel zu beheben und die Einhaltung der Bearbeitungsgrundsätze des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten. Das Unternehmen hat die Empfehlungen angenommen.

Im Frühjahr 2021 eröffnete der EDÖB eine Sachverhaltsabklärung betreffend die Datenbearbeitungen der Dating-App Once. Sein Ziel war insbesondere zu klären, ob der Umgang mit Löschbegehren und die Weitergabe von Personendaten an Dritte datenschutzkonform sind. Da die Daten der Benutzerinnen und Benutzer einer Dating-Plattform deren Intimsphäre betreffen, sind sie besonders schützenswert. Ihre Bearbeitung unterliegt erhöhten Anforderungen an die Transparenz und die Datensicherheit, und die zu ihrer Bearbeitung erforderliche Einwilligung muss ausdrücklich erfolgen.

Der EDÖB kam zum Schluss, dass die eingegangenen Löschbegehren zwar innert kurzer Frist bearbeitet wurden, das Löschkonzept jedoch insgesamt unzureichend war. Zudem waren die einschlägigen Informationen über die Löschmöglichkeiten unzureichend und missverständlich. Auch die Information über die Datenbearbeitungen, die im Rahmen der Nutzung der App erfolgten, war mangelhaft. Dies namentlich betreffend die Frage, welche Daten zu welchen Zwecken bearbeitet werden. Der EDÖB sprach mehrere Empfehlungen aus, um die Mängel zu beheben und die Einhaltung der Bearbeitungsgrundsätze der Transparenz, der Verhältnismässigkeit und von Treu und Glauben zu gewährleisten.

Die Once Dating AG verwendete Applikationen Dritter, um verschiede Funktionen der App auszuführen und übertrug die Bearbeitung von Personendaten an diese. Als Verantwortliche traf sie jedoch nicht die erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass diese Dienstleister die Daten lediglich gemäss Auftrag und im Einklang mit dem Datenschutzrecht bearbeiteten. Sie führte ausserdem nur interne Sicherheitstests durch, was angesichts der Sensibilität der bearbeitenden Daten den erhöhten Anforderungen an die technische Sicherheit nicht genügt.

Die Once Dating AG teilte dem EDÖB mit, dass sie alle seine Empfehlungen akzeptiere, diese aber nicht selber umsetzen könne, da sie inzwischen von einer im Ausland ansässigen Firma übernommen worden sei. Die Rechtsnachfolgerin habe einige Empfehlungen jedoch bereits übernommen und werde die übrigen bis Ende 2023 auf der neuen Plattform umgesetzt haben.

Dokumente

Schlussbericht vom 3. März 2023 mit Ergänzungen vom 17. Mai 2023 des EDÖB in Sachen Once Dating AG gemäss Art. 29 DSG (PDF, 1 MB)

Adresse für Rückfragen

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), Tel. +41 58 464 94 10, info@edoeb.admin.ch, https://www.edoeb.admin.ch/