Autonomes Fahren und Datenschutz im Auto

Moderne Autos erzeugen eine Fülle von Daten

Schon heute wird in modernen Fahrzeugen eine Fülle an Daten erzeugt. Dabei geht es um Diagnose- und Servicedaten, die von der Werkstatt ausgelesen und unter Umständen auch an die Herstellerfirmen weitergeleitet werden. Kommunikations- und Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer des Fahrzeugs werden über die Infotainmentprodukte im Fahrzeug gesammelt und gespeichert. Durch eingebaute SIM-Karten wird ein ständiger Kontakt der Fahrzeuge mit dem Backend der Herstellerfirma erzeugt. Die Standortdaten des Fahrzeugs müssen nicht zuletzt aufgrund gesetzlicher Regelungen für das „I-Call“-Notrufsystem jederzeit übermittelt werden.

Autonomes Fahren erzeugt ebenfalls Daten

Die hierzulande ansässigen Automobilhersteller und Zulieferbetriebe für die Automobilindustrie arbeiten derzeit an der Entwicklung des autonomen Fahrens. Beim autonomen Fahren kommt zur Datenfülle moderner Fahrzeuge zwangsläufig noch hinzu, dass das Auto durch seine Sensoren die gesamte Umgebung erfasst, um sich mit künstlicher Intelligenz durch die Straßen zu bewegen. Dabei werden andere Verkehrsteilnehmer, Gebäude, Passanten und vieles mehr erfasst und verarbeitet. Notwendigerweise müssen sich auch die autonomen Fahrzeuge untereinander verständigen können. Damit verbunden ist ein Austausch von Umgebungs- und Standortdaten (sogenanntes vernetztes Fahren).

Bereits heute gibt es mittels Fahrassistenzsystemen teilautonomes Fahren. Beispiele hierfür sind Spurhalte- und Abstandsassistenten sowie Einparksysteme.

Datenfülle birgt Risiko für die informationelle Selbstbestimmung

Die von den Fahrzeugen hervorgebrachten Daten bergen ein nicht unbeträchtliches Risiko für die informationelle Selbstbestimmung. Werden die Mobilitätsdaten mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kennzeichen zusammengeführt und verknüpft, entstehen personenbezogene Daten. Da diese Datenverarbeitung laufend und automatisch erfolgt, können Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr ohne weiteres erkennen, wann sie beim Fahren welche Daten wem Preis geben.

Autonomes Fahren ist ohne die Erzeugung und Verarbeitung einer Vielzahl von Daten nicht möglich. Dennoch kann niemand wollen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer die Vorzüge des autonomen Fahrens mit ihren Daten bezahlen müssen.

Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten

Regelungen über den Umgang mit den personenbezogenen Daten sind vorhanden. Gerade durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben die Informationspflichten eine herausragende Stellung erhalten. Ziel muss es sein, dass die Nutzerinnen und Nutzer jederzeit wissen, welche Daten ihr Fahrzeug hervorbringt und ob und gegebenenfalls wie sie diese Daten so weit wie möglich selbst verwalten können. Auch die in der DS-GVO explizit festgeschriebenen Grundsätze des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Einstellungen (privacy by design und privacy by default) geben den Rahmen vor, in dem diese Technologie datenschutzgerecht gelingen kann.

 

Diese Einführung ist auf Basis des Textes „Autonomes Fahren“ des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg entstanden. Für ausführlichere Informationen können Sie unter den folgenden Links recherchieren.