BDSG feiert 45jähriges Jubiläum
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.06.2021
Der BfDI Professor Ulrich Kelber erinnert zum 45jährigen Jubiläum des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an Erfolge beim Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung: „Gerade während des letzten Jahres konnten wir beobachten, dass Datenschutzgesetze sich erst recht in der Krise bewähren.“
Der BfDI erklärt, dass sich am Grundgedanken des BDSG nichts geändert hat: „Jeder von uns hat Geheimnisse. Völlig egal, ob es dabei um Lebensstil, Gesundheit oder Kommunikation geht. Schon als der Bundestag am 10. Juni 1976 das Bundesdatenschutzgesetz beschlossen hat, ging es darum, die Bürgerinnen und Bürger vor dem Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten zu schützen. An soziale Netzwerke, Staatstrojaner und biometrische Videoüberwachung haben vermutlich die wenigsten Abgeordneten gedacht. Die Herausforderungen für das BDSG wachsen jedes Jahr weiter.“
2017 wurde bereits die dritte Fassung des BDSG beschlossen. Dies wurde notwendig, um das Gesetz mit der seit 2018 in Kraft getretenen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu harmonisieren. Es ergänzt und präzisiert die DSGVO dort, wo nationale Regelungen der EU-Staaten überlassen sind. Dazu zählen zum Beispiel die Verarbeitung von Beschäftigtendaten oder die Bestellung von Datenschutzbeauftragten. Aktuell findet eine planmäßige Evaluierung des Gesetzes statt, um weitere Anpassungen vorzunehmen. Der BfDI äußert daher zum Jubiläum des Gesetzes einen Wunsch: „Es wäre schön, wenn Regierung und Parlament bei zukünftigen Anpassungen des BDSG ähnlich viel Weitsicht beweisen, wie es der Bundestag 1976 getan hat. Die Pandemie wird nicht die letzte Krise sein, in der es darauf ankommt, die Bürgerinnen und Bürger vor denen zu schützen, die ihre Geheimnisse missbrauchen wollen.“
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