Beauftragte kritisiert geplante Änderungen an Informationsfreiheit und Datenschutzgesetz

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 09.03.2026

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, kritisiert die geplanten Änderungen am Berliner Datenschutzgesetz und dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz.

  • Praktisch wirkungslos sind die geplanten Änderungen für den Einsatz von Videoüberwachung zum Schutz kritischer Infrastruktur, da sie an der bestehenden Rechtslage wenig ändern. Ein pauschaler Verzicht auf Kennzeichnungspflichten ist europarechtlich zudem nicht möglich.
  • Im Bereich der Informationsfreiheit droht mit vielen neuen Ausnahmetatbeständen eine Abkehr von der Transparenz öffentlicher Stellen in Berlin.
  • Die geplanten Gesetzesänderungen erfüllen damit nicht die von der Regierung in ihren Richtlinien zur Politik selbstgesteckten Transparenzziele, sondern erreichen das Gegenteil.

Meike Kamp begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit zu überarbeiten. Dazu hat sie selbst in den letzten Jahren wiederholt Änderungsvorschläge gegenüber dem Senat vorgebracht und zum Beispiel auf die Einführung eines Transparenzgesetzes gedrängt. Ihre Anregungen sind in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf größtenteils nicht aufgegriffen worden. Kamp stellt ihre Stellungnahme heute im Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz vor.

Videoüberwachung von kritischer Infrastruktur

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass beim Einsatz von Videoüberwachung der Schutz kritischer und sicherheitsrelevanter Anlagen grundsätzlich Vorrang vor den Interessen betroffener Personen haben soll. „Diese unspezifischen Änderungen sind wirkungslos, da hierdurch keine wesentliche Änderung der bestehenden Rechtslage erfolgt“, sagt Kamp. „Es besteht weiterhin die Pflicht, die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung im Einzelfall zu prüfen und zu begründen. Sofern eine Änderung der Rechtslage gewollt sein sollte, muss der Gesetzgeber diese wesentliche Entscheidung mit einer konkreten Regelung treffen und sich dabei innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens bewegen.“

Zudem soll bei der Videoüberwachung von kritischer Infrastruktur künftig auf eine Kennzeichnung verzichtet werden können. „Es wird in keinem Fall möglich sein, pauschal auf Kennzeichnungen zu verzichten“, erklärt Kamp. Die entsprechenden Informationspflichten ergeben sich unmittelbar aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und können national nur in sehr restriktivem Maße eingeschränkt werden.

Einschränkung der Informationsfreiheit

Der Gesetzesentwurf sieht umfangreiche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht und -auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor, obwohl der Senat ursprünglich laut seinem eigenen Regierungsprogramm den hohen Standard der Informationsfreiheit in Berlin wahren und ein Transparenzgesetz einführen wollte.

Die Einführung einer Ausnahme im IFG für Informationen, die die kritische Infrastruktur betreffen, ist auch unter Berücksichtigung von neuartigen Gefährdungslagen nicht erforderlich. Kamp: „Sicherheitsbedenken in Bezug auf kritische Infrastrukturen können bereits nach der bestehenden Rechtslage ausreichend berücksichtigt werden. Es entsteht der Eindruck, dass wir in der Berliner Verwaltung in vielen Bereichen wieder zu einer überholten Kultur eines pauschalen Amtsgeheimnisses zurückzukehren. Die Änderungen beschränken demokratische Diskurse und erschweren die Kontrolle staatlichen Handelns.“

Künftig sollen zudem Unterlagen von der Informationsfreiheit ausgenommen werden, soweit die bloße Möglichkeit gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen im Raume steht. „Eine solche Möglichkeit ist im Verwaltungsverfahren praktisch immer gegeben. Insofern besteht die Gefahr, dass dieser Ausnahmetatbestand in der Praxis vollkommen überdehnt wird“, kritisiert Kamp.

Auch die zahlreichen weiteren neuen Ausnahmeregelungen, unter anderem für die komplette Finanzverwaltung, führen zu einem Transparenzverlust der Berliner Verwaltung. Dazu Kamp: „Wenn zukünftig allein der mit der Offenlegung von Informationen einhergehende Verwaltungsaufwand darüber entscheidet, dass ganze Verwaltungsbereiche vom Informationszugang ausgenommen werden, dann läuten wir das Ende der Informationsfreiheit ein.“

Die bereits bestehenden Regelungen des IFG gewährleisten bereits heute auch insoweit ein ausreichendes Schutzniveau. Das Fazit von Kamp: „Damit wird Berlin im bundesweiten Vergleich in Bezug auf die Gewährleistung der Informationsfreiheit auf die letzten Plätze zurückfallen.“

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