BfDI begrüßt BKA-II Entscheidung

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 01.10.2024

Die BfDI, Prof. Dr. Specht-Riemenschneider, betont die Bedeutung der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Regelungen, nach denen das Bundeskriminalamt personenbezogene Daten in seinem Informationssystem nur unter bestimmten Voraussetzungen weiterverarbeiten darf.


Prof. Dr. Specht-Riemenschneider:

 
Das Urteil enthält entscheidende Aussagen für den polizeilichen Informationsverbund. Es bleibt sichergestellt, dass die Polizei handlungsfähig ist. Aber es dürfen auch keine Daten ins Blaue gespeichert werden, wenn Menschen kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Das bestätigt die bisherige Kontroll- und Beratungspraxis meiner Behörde.

 
Die BfDI sieht außerdem ein Zeichen für den Gesetzgeber: „Der Kreis der Zielpersonen im sogenannten Sicherheitspaket ist zu weit gefasst. Der Gesetzgeber kann jetzt beim Informationsverbund nachjustieren. Es wäre sinnvoll, nun gemeinsam datenschutzkonforme Lösungen auszuarbeiten. Freiheit und Sicherheit müssen in einem Rechtsstaat Hand in Hand gehen.“

Die heutige Entscheidung schafft aus Sicht der BfDI Klarheit für die geplante und Modernisierung der polizeilichen Computersysteme auch im System P20.