3G am Arbeitsplatz muss datenschutzkonform gestaltet werden

BfD EKD äußert sich zur Umsetzung in Kirche und Diakonie

Pressemitteilung des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (BfD EKD) vom 24.11.2021

Heute treten die in der letzten Woche beschlossenen Änderungen zum Infektionsschutzgesetz in Kraft. Dabei stehen die Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz besonders in der öffentlichen Diskussion und Wahrnehmung.

„Zur aktuell dringend erforderlichen Eindämmung der Pandemie ist die 3G-Regelung am Arbeitsplatz ein wichtiger Baustein und grundsätzlich sehr zu begrüßen“, sagt der Beauftragte für den Datenschutz der EKD, Michael Jacob. „Wichtig ist jetzt aber, dass diese 3G-Daten auch in Kirche und Diakonie datenschutzkonform verarbeitet werden.“ Nach Auffassung des BfD EKD sei es am datensparsamsten, 3G-Daten der Beschäftigten für eine Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz zu prüfen und diese Daten nach Zutritt oder am Ende des jeweiligen Tages zu löschen. Eine langfristige Speicherung der Daten sei eher nicht erforderlich. „Für eine dauerhafte Zutrittsmöglichkeit genügt auch die Dokumentation im Rahmen eines einmaligen ‚Abhakens‘ auf einer Liste bei erstmaliger Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises.“, so Michael Jacob in einer ersten Stellungnahme. Es wird empfohlen, dass nachprüfbare Prozesse etabliert werden, auf welche Weise der 3G-Status der Beschäftigten geprüft und dokumentiert wird.

Es bleibt abzuwarten, ob es weitere Regelungen zur Vorlage- und Dokumentationspflicht der Beschäftigtendaten geben wird.

Die Webseite des Beauftragten für den Datenschutz der EKD kann hier abgerufen werden.

Neues Infopaket: Homeoffice – aber sicher!

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 23.11.2021

Die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht im Rahmen der Pandemiebekämpfung stellt Betriebe und Behörden vor Herausforderungen. Dürfen Familienmitglieder Zugang zu den personenbezogenen Daten haben? Können die Daten auf der privaten Festplatte gespeichert werden? Darf ich meine Arbeit zu Hause ausdrucken? Dürfen Ausdrucke in den Hausmüll? Was ist bei einem Datenschutzvorfall zu tun? Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen wissen, was datenschutzrechtlich im Homeoffice erlaubt ist und was nicht.

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BfDI: 3G am Arbeitsplatz ginge datenschutzfreundlicher

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 19.11.2021

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert einige Bestandteile der neuen gesetzlichen Regeln zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- oder Teststatus (3G) durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

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Kontaktdatenerfassung: Corona-Warn-App als datensparsame Alternative in Berliner Landesverordnung ermöglichen

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 19.11.2021

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit appelliert an den Berliner Verordnungsgeber, den Einsatz der Corona-Warn-App als datensparsame und effektive Alternative für die Unterbrechung von Infektionsketten rechtlich zu verankern. Diese Möglichkeit sieht auch die Reform des Infektionsschutzgesetzes vor, die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

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Geimpft oder ungeimpft?

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 04.11.2021

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht Arbeitspapier „Verarbeitung des COVID-19-Impfstatus im bayerischen öffentlichen Dienst

„Geimpft oder ungeimpft?“ – Diese Frage möchten viele bayerische Dienstherren und öffentliche Arbeitgeber von ihren Beschäftigten beantwortet haben, wenn es um die Schutzimpfung gegen COVID-19 geht. Die Risiken, welche mit der Arbeit ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese selbst, jedoch auch für andere verbunden sind, variieren nach Einsatzstelle und Tätigkeit, nach dem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, Kolleginnen und Kollegen ganz erheblich. Das Recht muss die Frage des Dienstherrn oder Arbeitgebers nach dem Impfschutz differenziert beantworten. Wie die Antworten im Einzelnen ausfallen, legt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz in seinem nun veröffentlichten Arbeitspapier „Verarbeitung des COVID-19-Impfstatus im bayerischen öffentlichen Dienst“ näher dar.

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