Datenschutz aus deutschen Ländern in Europa

Bundesrat wählt Prof. Dr. Thomas Petri zum Stellvertreter für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 28.06.2021

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, zum Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss gewählt.

Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten werden dort jeweils durch den Leiter einer nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörde vertreten. Eine wesentliche Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses liegt darin, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung sicherzustellen. Da in Deutschland mehrere Datenschutz-Aufsichtsbehörden bestehen, sieht das Bundesdatenschutzgesetz vor, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Funktion des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss wahrnimmt. Sein vom Bundesrat zu wählender Stellvertreter nimmt die Stimme Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss nicht nur im Verhinderungsfall wahr. Der gemeinsame Vertreter überträgt vielmehr auch in bestimmten, für die Länder wichtigen Angelegenheiten seinem Stellvertreter die Verhandlungsführung und das Stimmrecht im Europäischen Datenschutzausschuss.

Prof. Dr. Thomas Petri: „Die zusätzliche Aufgabe des Stellvertreter des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss übernehme ich gern. Datenschutzrecht und Datenschutzpraxis haben in Deutschland eine lange Tradition und ein hohes fachliches Niveau. Ich möchte die Positionen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden in den Ländern zielführend koordinieren und die vielfältigen dort gewonnenen Erfahrungen für die Fortentwicklung des Datenschutzes in Europa fruchtbar machen. Dies gilt auch und gerade für den nichtöffentlichen Sektor, für welchen in Deutschland die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder zuständig sind.“

Die Wahldauer für die Funktion des Stellvertreters des gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss beträgt fünf Jahre.

Prof. Dr. Thomas Petri
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz