Datenschutz bei Kindern

Das soziale Leben spielt sich mehr und mehr online ab. Für viele Eltern ist es eine große Freude, die ersten Gehversuche ihrer Kinder zu filmen oder andere Erlebnisse mit Familie und Freunden in sozialen Netzwerken zu teilen oder sogar auf Videoplattformen zu veröffentlichen. Die technologischen Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Doch nur wenige Eltern sind sich bewusst, dass ihr persönlicher Internetkonsum eine Gefahr für die eigenen Kinder sein kann, auch noch Jahre später.

Wenn Eltern sich im Internet bewegen, hinterlassen sie Spuren und geben oftmals persönliche Informationen über sich und ihre Kinder preis. Da man nie genau weiß, was mit diesen Daten geschieht, zu welchen Zwecken sie bearbeitet werden und wer sie zu sehen bekommt, empfehlen neben Datenschützern auch Jugendarbeiter, Lehrpersonen und Experten der Polizei so wenig persönliche Angaben wie möglich über sich und die eigenen Kinder im Internet zu publizieren. Denn das Internet vergisst nichts. In der virtuellen Welt des Internets sind die Daten nicht nur sofort für alle auf der ganzen Welt zugänglich, sondern sie bleiben auch dauerhaft vorhanden: Sind die Daten einmal im Netz, können sie beliebig vervielfältigt und daher kaum mehr vollständig gelöscht werden.

Während die Nutzung des Internets heute immer noch stark wächst, hinkt die Sensibilität für Datenschutzfragen hinterher. Eltern haben eine ganz besondere Verantwortung und sollten bei der Preisgabe von Daten über ihre Kinder sehr vorsichtig sein und den Empfängerkreis restriktiv handhaben, also auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränken. Die Veröffentlichung von Bildern mit Namen und Geburtsdatum im Internet kann weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn damit kommerzielle Interessen oder gar Begehrlichkeiten von Personen mit unlauteren Absichten geweckt werden.

Aber Gefahren gibt es nicht nur im Internet. Auch auf anderen Wegen können die Daten von Kindern in fremde Hände gelangen: Beim täglichen Einkauf (nicht nur im Netz) oder bei Werbeaktionen und Wettbewerben. Vielerorts werden unsere persönlichen Daten gesammelt. Und obschon es zur Weitergabe von Personendaten an Dritte eine Einwilligung braucht, wird damit in der Praxis oft zu leichtfertig umgegangen.

Oft müssen Eltern schon kurz nach der Geburt ihres Kindes entscheiden, ob ein Foto ihres Neugeborenen, mit oder ohne Nennung des Namens, auf der Homepage des Spitals oder in der Lokalzeitung veröffentlicht werden darf. Sie sollten sich bewusst sein, dass Adresshändler gezielt nach solchen Informationen suchen, um sie kommerziell zu nutzen. Daher ist es empfehlenswert, sich bei der Wohngemeinde zu erkundigen, ob und in welcher Form die Geburt eines Kindes bekannt gegeben wird. Eltern haben das Recht, die Preisgabe von Daten ihres Kindes zu verweigern.

 

Diese Einführung ist auf Basis des Textes „Tipps für frischgebackene Eltern“ des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten entstanden. Für ausführlichere Informationen können Sie unter den folgenden Links recherchieren.

 

Weiterführende Links


Datenschutz in Kindertagesstätten: Das muss beachtet werden!“ auf der Website des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz


Materialien für Lehrkräfte und Elternarbeit“ bei klicksafe.de – Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz


Leitfaden zur datenschutzgerechten Gestaltung von Websites und Apps für Kinder“ auf der Website des Gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF


Medienkompetenz“ bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit


Data-Kids“ – Informationswebsite über Datenschutz für Kinder, Eltern und Lehrkräfte, bereitgestellt von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit


Young Data“ – Das Jugendportal der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, sowie des Kantons Zürich


Jugendschutz.net – Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche sowie Informationen über Medienumgang für Eltern und Lehrkräfte