Datenschutz in Kirchen und Religionsgemeinschaften

Kirchen und andere Religionsgemeinschaften verarbeiten unter anderem personenbezogene Daten ihrer Amtsträger, ihrer Mitglieder und sonstigen Mitarbeiter. Dazu können Daten von Spendern kommen sowie von Personen, die in kirchlichen Einrichtungen pastoraler, sozialer, diakonisch-caritativer oder kultureller Art betreut werden.

Mit Blick auf das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Kirchen nur sehr eingeschränkt. Art. 91 Abs. 1 der DS-GVO erlaubt den Kirchen und Religionsgemeinschaften die Beibehaltung eines eigenen Datenschutzrechts, wenn bislang ein umfassendes Datenschutzrecht bestanden hat. Zudem dürfen diese Institutionen eigene unabhängige Datenschutzbehörden einrichten (Art. 91 Abs. 2 DS-GVO). Diese Institutionen sind verpflichtet, diese Bestimmungen an die DS-GVO anzupassen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Bistümer der Katholischen Kirche in Deutschland haben eigene Datenschutzvorschriften erlassen, die weitgehend an die Bestimmungen der DS-GVO und des Bundesdatenschutzgesetzes angepasst sind und auch die Einrichtung kirchlicher Datenschutzbeauftragter vorsehen. An diese kann man sich mit Anfragen und Beschwerden datenschutzrechtlicher Art wenden.

Neben der römisch-katholischen und den Evangelischen Kirchen in Deutschland gibt es noch weitere Kirchen und Religionsgemeinschaften mit eigenen Datenschutzbeauftragten.

 

Diese Einführung ist auf Basis des Textes „Kirchen, Religionsgemeinschaften und kirchliche Einrichtungen“ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entstanden. Für ausführlichere Informationen können Sie unter den folgenden Links recherchieren.

 

Weiterführende Links


Impf- und Genesenennachweise in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von dem Diözesandatenschutzbeauftragten des Erzbistums Hamburg, der Bistümer Hildesheim, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O. (Stand: 11.02.2022)


Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu spezifischen Aufsichtsbehörden (Stand: 12.08.2019)


Häufig gestellte Fragen zum (neuen) EKD-Datenschutzgesetz“ bei dem Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland


FAQ“ bei dem Katholischen Datenschutzzentrum