Datenschutzkonferenz mahnt beim Thema Innere Sicherheit und veröffentlicht Anwendungshilfen zu KI, Cloud Computing und Onlinebuchungen von Arztterminen

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 17.06.2025

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer Zwischenkonferenz am 16. Juni 2025 eine Entschließung zum Verhältnis von innerer Sicherheit und Freiheit verabschiedet. Die DSK betont angesichts der aktuellen Debatte um die Novellierung verschiedener Sicherheitsgesetze, dass ein starker Datenschutz kein Selbstzweck, sondern ein wesentliches Element des Rechtsstaats und die Voraussetzung für Sicherheit und Freiheit ist.

„Freiheit und Sicherheit sind unabdingbare Voraussetzungen für eine Demokratie. Zur Sicherheit gehört auch, dass sich die Menschen im Land darauf verlassen können, dass der Staat und seine Institutionen ihre Rechte und Freiheiten achten, sich an verfassungskonforme Gesetze und gegebene Garantien halten. Dem Datenschutzrecht kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, da es staatliche Datenverarbeitungen im Einklang mit dem Rechtsstaat sicherstellt“, sagt Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 Vorsitzende der DSK.

Die DSK beschloss zudem eine Orientierungshilfe zu empfohlenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Entwicklung und dem Betrieb von Systemen der Künstlichen Intelligenz. „Angesichts der umfangreichen Verarbeitungen personenbezogener Daten und der potenziell hohen Risiken hat der Datenschutz bei KI-Systemen eine hohe Relevanz“, erklärt Meike Kamp. „Unsere neue Orientierungshilfe zeigt Hersteller:innen und Entwickler:innen von KI-Systemen, wie sie den Datenschutz von Anfang an berücksichtigen und damit die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen schützen können.“

Weitere Beschlüsse der DSK befassen sich mit den Wirkungen des Confidential Cloud Computing und dem Einsatz von Dienstleistern für die Terminverwaltung in Arztpraxen. Die DSK hat zudem eine Musterrichtlinie für Verfahren über Geldbußen der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich beschlossen. Dazu Meike Kamp: „Mit den Beschlüssen reagiert die Datenschutzkonferenz auf häufige Fragen aus der Praxis. Das vereinheitlicht die aufsichtsrechtlichen Verfahren in Deutschland und gibt zugleich Orientierung für die datenverarbeitenden Stellen sowie die betroffenen Personen.“

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Über die Datenschutzkonferenz:
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

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