Datenschutzkonferenz zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat ihren Beschluss zur Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber veröffentlicht. Für eine grundsätzliche Abfrage des Impfstatus sehen die Datenschutzaufsichtsbehörden keine gesetzliche Grundlage.
In Einzelfällen ist die Abfrage auf Grundlage gesetzlicher Regelungen jedoch möglich, beispielsweise wenn Beschäftigte einen Anspruch auf Geldentschädigung (Lohnersatz) während einer Quarantäne geltend machen. Den vollständigen Beschluss finden Sie auf unserer Webseite.