Der TLfDI veröffentlicht seine Tätigkeitsberichte für das Jahr 2024 zum Datenschutz und zum Thüringer Transparenzgesetz!

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 18.12.2025

Heute hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Herr Tino Melzer, seinen
7. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und seinen 5. Tätigkeitsbericht zum Thüringer Transparenzgesetz an den Thüringer Ministerpräsidenten, Herrn Prof. Dr. Mario Voigt und den Thüringer Landtagspräsidenten, Herrn Dr. Thadäus König versendet. Beide Berichte erscheinen gedruckt wieder in einer Broschüre mit Wendecover. Zum Inhalt:

Am 2. Februar 2024 wurde Tino Melzer als neuer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Freistaates Thüringen gewählt und am 1. März in das Amt eingeführt. Diese personelle Veränderung markiert zugleich den Beginn einer Phase der Erneuerung und der Neuausrichtung im Hinblick auf die Schwerpunkte der Aufsichtsarbeit, die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie die Zusammenarbeit mit verantwortlichen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Das Berichtsjahr 2024 stand ganz im Zeichen einer fortschreitenden Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche, deren Dynamik durch neue technische Entwicklungen – insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz – erheblich zugenommen hat. Zur Statistik: Im Berichtsjahr 2024 lag die Zahl der Posteingänge beim TLfDI bei 19.042. Es wurden im Berichtsjahr 135 Bußgeldverfahren eröffnet, das sind gut 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Davon endeten fünf Verfahren mit einem Bußgeldbescheid. Insgesamt wurden im Jahr 2024 beim TLfDI 38 Bußgeldbescheide erlassen, wovon 27 bis zum Ende des Berichtszeitraumes Rechtskraft erlangten. Die Höhe der insgesamt festgesetzten Bußgelder betrug 50.840 Euro, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um gut 61 Prozent bedeutet. Insgesamt gab es 330 Meldungen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 DS-GVO. Dies stellt eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 Prozent dar. Im Berichtszeitraum gingen 468 Beschwerden nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO ein, also Eingaben von Personen, die sich gegen eine sie betreffende Datenverarbeitung durch Thüringer Stellen wandten, knapp 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Für weitere Einzelheiten hierzu wird auf den Beitrag Nummer 1.1 des Datenschutzberichtes verwiesen.

Zum Bericht des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG): „Mut zu Entscheidungen und Feedback-Kultur“ – dieses Zitat passt auch gut als Motto für den 5. Tätigkeitsbericht des TLfDI zum Thüringer Transparenzgesetz für das Jahr 2024, bei dessen Lektüre wir Ihnen nun neue Erkenntnisse und kritische Anregungen, auch für den TLfDI, wünschen. Denn Mut zu Entscheidungen, eine starke Feedback-Kultur und Transparenz sind untrennbar miteinander verbunden und bilden das Rückgrat moderner, erfolgreicher Organisationen, da sie Vertrauen, kontinuierliches Lernen und Innovation fördern, indem sie Sicherheit geben, Fehler als Chancen begreifen lassen und die Kommunikation auf Augenhöhe ermöglichen.

PS.: Die Broschüren gibt es Anfang des neuen Jahres auf Bestellung unter pressestelle@datenschutz.thueringen.de.

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (TLfDI)
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
www.tlfdi.de