Die EU-Kommission rüttelt an den Grundpfeilern des Datenschutzes

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 28.01.2026

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp kritisiert die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Datenschutz-Grundverordnung. Die geplanten Änderungen an der Definition personenbezogener Daten berühren den Kernbereich des Datenschutzes und gehen weit über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hinaus, sagte Kamp heute in Berlin auf der Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag der Datenschutzkonferenz.

In ihrem Grußwort zu Beginn der Veranstaltung sagte Kamp: „Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung. Ich halte dies nicht für den richtigen Weg. Die EU-Kommission rüttelt mit der Änderung der Definition personenbezogener Daten an den Grundpfeilern des Datenschutzes.“ Es sei beispielsweise zu befürchten, dass dadurch viele Datenverarbeitungen im Kontext der Online-Werbung künftig nicht mehr unter das Datenschutzrecht fallen könnten.

Stattdessen spricht Kamp sich für eine Stärkung von Verfahren der Pseudonymisierung und auch Anonymisierung aus: „Wir sollten den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Für Datenverarbeitungen mit guter Pseudonymisierung und geringen Auswirkungen für Betroffene sollte es gewisse Erleichterungen für Verantwortliche geben. Statt Begrifflichkeiten aufzuweichen, sollten wir solide Pseudonymisierung wagen.“

Wie Anonymisierung und Pseudonymisierung richtig umgesetzt dabei helfen können, Daten zu nutzen und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren, ist Thema der heutigen Veranstaltung, die die Berliner Datenschutzbeauftragte zum Abschluss ihres Vorsitzes der Datenschutzkonferenz organisiert.

Auf der Veranstaltung wird ein Zwischenstand der geplanten Anwendungshinweise der Datenschutzkonferenz zur Anonymisierung und Pseudonymisierung vorgestellt und mit Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Aufsicht diskutiert. Zahlreiche Forschungsprojekte erhalten zudem Gelegenheit zur Präsentation ihrer praktischen Ansätze zur Anonymisierung personenbezogener Daten, etwa im Gesundheitswesen, im Mobilitätsbereich und bei Webstatistiken.

Über den Europäischen Datenschutztag
Der Europäische Datenschutztag am 28. Januar dient als jährliche Initiative, um für Datenschutz und Privatsphäre zu sensibilisieren. Der Tag erinnert an die Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Europarat am 28. Januar 1981.

Über die Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dazu arbeiten die Aufsichtsbehörden auf verschiedenen Ebenen in der Datenschutzkonferenz selbst sowie in zahlreichen Arbeitskreisen und Taskforces eng zusammen.

Der jährlich wechselnde Vorsitz der DSK koordiniert die Zusammenarbeit und vertritt die DSK nach außen. 2025 war die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, Vorsitzende der DSK. In diesem Jahr übernimmt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Prof. Dr. Tobias Keber, diese Aufgabe.