Elektronische Patientenakte: Datenschutz stärkt Vertrauen und Nutzung

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 18.12.2025

Eine aktuelle Umfrage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zeigt: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist 95 Prozent der gesetzlich Versicherten bekannt. Aktiv genutzt wird sie zurzeit jedoch nur von wenigen – darunter besonders häufig jüngere Menschen unter 40 und Menschen mit höherem Bildungsabschluss.

Seit Januar 2025 haben alle gesetzlich Versicherten eine ePA von ihrer Krankenkasse eingerichtet bekommen, sofern sie nicht widersprochen haben.

Sieben Prozent der Befragten geben an, dass sie der Einrichtung ihrer ePA widersprochen haben. Über die Hälfte davon gibt Bedenken bei Datenschutz und Datensicherheit als Hauptgrund an.

Großes Interesse an Nutzung, große Wissenslücken

Laut dem „Datenbarometer“ der BfDI, das regelmäßig repräsentative Bevölkerungsumfragen zu Datenschutzthemen durchführt, möchten 85 Prozent der befragten gesetzlich Versicherten ihre ePA behalten. Insgesamt 45 Prozent der Befragten beabsichtigen, ihre ePA innerhalb der kommenden sechs Monate aktiv zu nutzen.

Dazu die Bundesbeauftragte, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider: „Das Interesse an der ePA ist groß. Damit kann sie ihren Zweck, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, tatsächlich erreichen. Der Hauptgrund für einen Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA sind Sicherheitsbedenken. Will man die Menschen mitnehmen, ist es also essentiell, Sicherheitslücken schnellstmöglich und bestmöglich zu schließen. Nur dann kann tiefes Vertrauen in die ePA entstehen.“

Viele Versicherte kennen zentrale Funktionen der ePA noch nicht. Mehr als vier von zehn Befragten nehmen fälschlicherweise an, die ePA würde erst eingerichtet, nachdem man sich registriert und die App installiert hat. Dass Versicherte selbst Dokumente aus ihrer Akte entfernen können, weiß nur rund ein Drittel. Immerhin 60 Prozent ist bewusst, dass die ePA nicht verpflichtend ist.

Selbstbestimmt mit eigenen Gesundheitsdaten umgehen

Den Befragten ist eine selbstbestimmte Nutzung der ePA wichtig: 83 Prozent wollen künftig möglichst viele Einstellungsmöglichkeiten zur Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten haben. Das bedeutet aber nicht, dass sie ihre Daten grundsätzlich zurückhalten wollen: Mehr als zwei Drittel würden zentrale medizinische Unterlagen weiterhin mit allen Behandelnden teilen. Ebenso viele wären zudem bereit, pseudonymisierte Daten für Forschungszwecke bereitzustellen.

Prof. Dr. Specht-Riemenschneider betont: „Die Funktionen und Einstellungsmöglichkeiten bei der ePA müssen für alle verständlich und nachvollziehbar sein. Das ist die Grundvoraussetzung für einen selbstbestimmten Umgang mit den eigenen Gesundheitsdaten, den sich die Menschen wünschen.“

Befürchtungen, wonach zu viele Einstellungsmöglichkeiten dazu führen könnten, dass Nutzerinnen und Nutzer zu viele Funktionen deaktivieren und damit die optimale Nutzung der ePA einschränken könnten, seien nach den Erkenntnissen des Datenbarometers unbegründet, so Specht-Riemenschneider.

Hintergrund der Studie

Im Auftrag der BfDI befragte des Meinungsforschungsinstitut Info GmbH telefonisch (CATI = Computer-Assisted Telephone Interview) repräsentativ 1.500 gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren in der Zeit vom 4. bis 18. November 2025 zur elektronischen Patientenakte. Die Befragungsergebnisse, der Fragebogen und Methodenbericht sind veröffentlicht.