Entscheidung des EuGH: Scoringsystem der SCHUFA scheitert an DS-GVO

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) vom 07.12.2023

Mit heutigem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte betroffener Bürger gestärkt. Konkret gingen die Bürger gegen das „Scoring“ der Schufa sowie gegen die Speicherung von Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung aus öffentlichen Registern vor.

Die Schufa sammelt u. a. Daten bei Bankgeschäften und bestimmt daraus einen Wert – Scoringwert – für den Verbraucher. Das „Scoring“ – ein mathematisch-statistisches Verfahren – ermöglicht es, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers und die Wahrscheinlichkeit seines künftigen Verhaltens, etwa die Rückzahlung seines Kredits, vorauszusagen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute dieses Scoring der Schufa als unzulässig erklärt und entschieden, dass das „Scoring“ als eine von der DS-GVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ anzusehen ist, wenn die Kunden der SCHUFA, wie beispielsweise die Banken, dem Scoring eine entscheidende Rolle bei der Kreditgewährung beimessen.

Die DS-GVO verbietet es grundsätzlich, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung entfalten, lediglich durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden. Denn gemäß Artikel 22 DS-GVO hat jeder Mensch das Recht, nicht allein durch eine automatisierte Entscheidung benachteiligt zu werden – die letzte Entscheidung hat somit eigenverantwortlich ein Mensch zu treffen.

Was jetzt für algorithmisch erstellte Schufa-Scores gilt, hat Folgen auch über den Wirkungsbereich von Auskunfteien hinaus. Es ist auch auf den Einsatz vieler KI-Systeme übertragbar, wenn allein Algorithmen etwa belastende Entscheidungen über Personen treffen, beispielsweise bei Bewerberauswahlen.

Der TLfDI, Dr. Lutz Hasse, dazu: „Auf den EuGH ist wie stets Verlass – er setzt die DS-GVO mit klaren Worten um – erstaunlich aber immer wieder, wie sich Geschäftsmodelle an der DS-GVO vorbei mogeln wollen. Erfreulich für das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, dass solche Aktivitäten am EuGH scheitern.“

Dr. Lutz Hasse
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
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