Europäische Datenschutzbehörden kritisieren Pläne der EU-Kommission für Änderungen an den Datenschutzvorschriften
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 11.02.2026
Anlässlich der Veröffentlichung der gemeinsamen Stellungnahme der europäischen Datenschutzbehörden zum digitalen Omnibus der EU-Kommission betont die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Meike Kamp, dass die EU-Kommission zwar einige positive Vorschläge zur Vereinfachung macht, zugleich jedoch Grundpfeiler des Datenschutzes in Frage stellt.
Meike Kamp: „Vereinfachungen im Datenschutzrecht sind richtig und notwendig, wenn sie für mehr Rechtssicherheit sorgen, unnötige Aufwände reduzieren und gleichzeitig das Schutzniveau aufrechterhalten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der digitale Omnibus die Verfahren zur Meldung von Datenschutzvorfällen oder die Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen vereinheitlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen an der Definition personenbezogener Daten berühren jedoch zentrale Grundpfeiler des Datenschutzes und würden dazu führen, dass künftig weniger Daten als bislang als personenbezogen gelten. Das könnte es künftig auch erschweren, Werbe-Tracking und Nutzerverfolgung im Internet zu begrenzen.“
Kamp weist auch auf eigene Reformideen hin: „Wirkliche Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Behörden würde die Herstellerhaftung bringen. Hersteller und Anbieter von IT-Diensten sollten gesetzlich verpflichtet werden, mehr Verantwortung dafür zu tragen, dass ihre Produkte und Dienste von Anfang an datenschutzkonform ausgestaltet sind. Derzeit lastet die rechtliche Verantwortung oftmals allein bei den Anwendern. Außerdem braucht es gesetzliche Regelungen zur Absicherung der Betroffenenrechte bei KI-Systemen. Zu beiden Themen hat die Datenschutzkonferenz Vorschläge vorgelegt.“
Hintergrund
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner jüngsten Sitzung seine Stellungnahme zum sogenannten digitalen Omnibus der EU-Kommission beschlossen. Der EDSA ist die Dachorganisation der nationalen europäischen Datenschutzbehörden und des Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Am 19. November 2025 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung für den Digitalbereich, mit der die bestehenden Vorschriften unter anderem im Bereich Datenschutz, Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit geändert werden sollen. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozess bat die EU-Kommission den EDSA am 25. November 2025 um eine Stellungnahme. Zu den geplanten Änderungen an den KI-Vorschriften hat der EDSA bereits am 20. Januar eine Stellungnahme beschlossen.
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