Europäischer Datenschutztag: Datenschutz frühzeitig mitdenken
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 27.01.2022
Anlässlich des 16. Europäischen Datenschutztages am 28. Januar 2022 appelliert Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, als Lehre aus der Corona-Pandemie den Datenschutz frühzeitig mitzudenken:
„Der Europäische Datenschutztag unterstreicht die maßgebliche Rolle des Datenschutzes in unserer Gesellschaft. Als Grundrechte dienen Datenschutz und Privatsphäre dem Schutz der Menschen und sind unabdingbar für eine funktionierende Demokratie. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, in welchen Bereichen noch enormer Nachholbedarf an datenschutzkonformen Lösungen besteht. Ob bei Videokonferenzsystemen an Schulen und Universitäten oder der Digitalisierung des Gesundheitssystems: Digitale Technik muss von Anfang an datenschutzgerecht gestaltet werden. Wir müssen aus den Erfahrungen der Pandemie lernen, um für die Zukunft besser gerüstet zu sein.“
Aus Anlass des Europäischen Datenschutztages lädt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am morgigen Freitag zu einer Online-Veranstaltung. Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr die Pläne der EU-Kommission für eine europäische digitale Identität (EUid).
Mittels dieser digitalen Brieftasche sollen sich in Zukunft alle Unternehmen und Bürger:innen europaweit digital ausweisen können. Zudem soll eine Verknüpfung der nationalen elektronischen Identität mit anderen amtlichen Dokumenten oder auch ärztlichen Rezepten möglich sein. Auf der Veranstaltung diskutieren Gäste aus Zivilgesellschaft, Behörden und Wissenschaft die datenschutzrechtlichen Implikationen des europäischen Vorhabens.
Über den Europäischen Datenschutztag
Seit 2007 wird auf Initiative des Europarats jährlich am 28. Januar der Europäische Datenschutztag begangen. Der Tag erinnert an die Unterzeichnung der Konvention 108 des Europarats im Jahr 1981. Die Konvention 108 ist der wichtigste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz und wurde 2018 mit einem Änderungsprotokoll modernisiert.