Geplantes Abomodell bei Facebook und Instagram

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 02.11.2023.

Das Geschäftsmodell der Dienste Facebook und Instagram wird sich auf Druck der Datenschutzbehörden ändern müssen. Dies ist die Konsequenz eines Beschlusses des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 27.10.2023. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben damit zum ersten Mal von dem Instrument Gebrauch gemacht, in einem Dringlichkeitsverfahren endgültige Maßnahmen zu erlassen, die für den gesamten Geltungsbereich der DSGVO wirken. Sie untersagen Meta als Betreiber der Dienste Facebook und Instagram die personalisierte Werbung ohne Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung. Aufgrund der Dringlichkeit wurde für die Umsetzung nur ein kurzer Zeitraum eingeräumt. Ein jahrelanger Verstoß gegen das Datenschutzrecht muss damit in Kürze beendet werden. Dies ist ein gutes und wichtiges Ergebnis, das die Wirksamkeit der europäischen Datenschutzaufsicht aufzeigt.

Meta hat bereits angekündigt, ein Bezahl-Modell einzuführen, um entsprechende Anforderungen des EDSA bzw. der für Meta federführend zuständigen Aufsichtsbehörde in Irland umzusetzen. Zahlenden Nutzer:innen soll dann keine Werbung mehr ausgespielt werden. Wer kein entsprechendes Abonnement abschließt, muss in die personalisierte Werbung einwilligen, um das Netzwerk weiter nutzen zu können.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) zu Abo-Modellen auf Websites, auf den sich auch Meta in seinem Modell bezieht. Die darin aufgestellten Anforderungen werden durch die deutschen Aufsichtsbehörden bei nationalen Anbietern geltend gemacht und von diesen umgesetzt. Sie sind aus unserer Sicht auch durch ein Bezahl-Modell bei den Diensten von Meta oder in anderen sozialen Netzwerken zu erfüllen. Hierzu gehören Granularität bei der Einwilligung, Transparenz und Verzicht auf irreführende Gestaltungsmittel.

Ob die geplante Umsetzung durch Meta dies leistet und damit in Zukunft ein insoweit rechtskonformes Angebot vorliegt, ist noch offen. Wir befinden uns dazu insbesondere mit der irischen Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörden in einem laufenden Dialog. Die deutschen Aufsichtsbehörden haben auf Grundlage des genannten Beschlusses auf verschiedene Problemfelder hingewiesen und erwarten nun eine überprüfbare rechtliche Bewertung durch die federführende Behörde in Irland.