HBDI begleitet Projekt TeleCOVID Hessen über verschiedene Entwicklungsstufen

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 12.08.2021.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) war bei dem Projekt TeleCOVID Hessen von Beginn an beratend tätig und hat kontinuierlich auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewirkt. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass auch die Rechte der betroffenen Patientinnen und Patienten bei dieser innovativen telemedizinischen Lösung gewahrt bleiben.

Die TeleCOVID Hessen App wurde von der Awesome Technologies Innovationslabor GmbH in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Kassel und dem Universitätsklinikum Frankfurt am Main entwickelt. Das Hessische Ministerium für Integration und Soziales (HMSI) unterstützt das Projekt TeleCOVID Hessen auf organisatorischer und finanzieller Ebene[1].

Über die TeleCOVID Hessen App können Krankenhäuser mit kleinerer Intensivkapazität zu einer COVID-Behandlung eine Zweitmeinung einer Intensivmedizinerin oder eines Intensivmediziners größerer Krankenhäuser einholen. Per Videotelefonie können sich die Krankenhäuser vernetzen und Befunde sowie Behandlungsdaten verschlüsselt übermitteln. So können auch vor einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus wichtige Informationen ausgetauscht werden.

Die Nutzung der App kann den bisherigen Informationsaustausch zwischen den Intensivstationen über Telefon, Fax und E-Mail vereinfachen und fachlich verbessern.[2] Rund 80 Krankenhäuser in Hessen sind bereits angebunden und können die App nutzen

In regelmäßigen Gesprächen mit dem HBDI haben die Beteiligten konstruktiv zusammengearbeitet. Die Hinweise und Anmerkungen des HBDI wurden umgesetzt und die beteiligten Krankenhäuser wurden in diese Diskussion miteinbezogen. Durch die frühzeitige Einbeziehung des HBDI konnten zahlreiche Konzepte und Dokumente bereits im Vorfeld abgestimmt werden.

Hier hat sich erneut gezeigt, dass durch die Einbeziehung des HBDI vor Projektstart regelmäßig die richtigen Weichen rechtzeitig gestellt werden können und projektverzögernde Nachbesserungen zur Herstellung der Datenschutzkonformität nicht erforderlich werden.

[1] https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/telecovid-neue-wege-d…

[2] https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Heftarchiv/Einzelartikel/2021…

Die Pressemitteilungen des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit können hier abgerufen werden.