Immer mehr Beschwerden wegen privater Kameras

Kostenloses Onlineseminar am 27. November 2025 zur privaten Videoüberwachung im Wohnumfeld

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert verzeichnet erneut einen Anstieg bei Beschwerden zu Videoüberwachungen. In diesem Jahr lag die Zahl der Eingaben in den ersten drei Quartalen bei rund 250. Das sind 20 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2024. Der Anstieg ist fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Wohn- und Nachbarschaftsumfeld Kameras einsetzen. Typisch sind Fälle wie das Filmen von öffentlichen Gehwegen oder Mieterbereichen.
Beschwerden zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, gibt es weiterhin nur sehr wenige.

Dr. Juliane Hundert: »Videoüberwachung vermittelt ein Gefühl von Sicherheit, und dieses Bedürfnis verstehe ich. Im privaten Bereich ist sie auch unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Der öffentliche Raum oder anliegende Grundstücke dürfen aber nicht überwacht werden. Wer sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, sollte zudem bedenken, dass viele Täterinnen und Täter durch Kameras nicht abgeschreckt werden. Sie agieren im Schutz der Dunkelheit oder verdecken vor der Straftat ihr Gesicht und sind dadurch auf Aufnahmen schwer zu identifizieren. Somit verfehlt die installierte Technik oft den erhofften Nutzen. Geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn, verschärfen Kameras einen bestehenden Konflikt eher, als dass sie ihn befrieden.
Hingegen bleibt oft unbeachtet, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt, die keinerlei böse Absichten verfolgen. Darüber sollten sich Kamerabetreiberinnen und -betreiber im Klaren sein. Sie sind in der Pflicht, genau zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ihre Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist.«

Onlineseminar vermittelt Grundlagen
Am Donnerstag, den 27. November 2025, von 16 bis 17.30 Uhr, erfahren Interessierte mehr über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bei stationären Kameras an Wohnhäusern, auf Privatgrundstücken und in Kleingärten. Das Onlineseminar findet im Rahmen der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« statt. Es richtet sich sowohl an Privatpersonen, die Kameras betreiben (möchten) als auch an Betroffene.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars können ihre Fragen bereits vorab per E-Mail einreichen: oea@sdtb.sachsen.de. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Link zur Veranstaltung wird am Veranstaltungstag auf www.datenschutz.sachsen.de veröffentlicht.

Weitere Informationen
Auf www.datenschutz.sachsen.de und in der Broschüre »Achtung Kamera!« erläutert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen und Grenzen der Videoüberwachung – sowohl für nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen und Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen, insbesondere für Kommunen und die sächsische Polizei. Auf über 110 Seiten werden zudem manche Missverständnisse und sich hartnäckig haltende Annahmen richtiggestellt.

Weiterführende Links
Download der Broschüre »Achtung Kamera!« als PDF
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