Landesbeauftragte stellt Datenschutzbericht vor

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2022.

In Düsseldorf stellte Bettina Gayk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, den Datenschutzbericht 2022 dem Landtag vor. 2Die Zahl der Eingaben ist seit einigen Jahren konstant auf hohem Niveau. Ich werte das als Zeichen dafür, dass Datenschutz nach wie vor einen hohen Stellenwert für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen besitzt“, erklärte Gayk anlässlich der Übergabe. Insgesamt gab es 2021 rund 11.900 schriftliche Eingaben. Den Bericht hatte der Landtagspräsident André Kuper entgegengenommen.

„Datenschutz ist in unserer Gesellschaft keine lästige Pflicht, es ist eine wesentliche Aufgabe, um sicherzustellen, dass die Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen gewahrt werden. Denn tatsächlich schützen wir nicht nur Daten, wir schützen Menschen und ihre Persönlichkeitsrechte und Freiheiten. Und das heißt: Wir achten auf die Einhaltung von Grundrechten“, so Bettina Gayk. Die Landesdatenschutzbeauftrage legt mit dem Bericht einmal jährlich Rechenschaft über ihre Arbeit gegenüber dem Landtag ab und informiert über Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes.

Für überregionale Aufmerksamkeit sorgte 2021 vor allem die rechtliche Bewertung der von der NRW-Polizei angewandten datenbankübergreifenden Analyse und Recherche. In einer Stellungnahme hatte die LDI NRW darauf hingewiesen, dass die Software „Gotham“ des amerikanischen Unternehmens Palantir, die von der Polizei NRW seit Oktober 2020 zur Analyse von Echtdaten aus verschiedenen Datenbanken genutzt wird, einer rechtlichen Grundlage bedürfe. „Hintergrund ist, dass die Daten zu Zwecken verarbeitet werden, die über das hinausgehen, wofür sie originär gespeichert wurden“, erläutert die Landesdatenschutzbeauftragte. Dieses Rechercheinstrument greife besonders intensiv in Grundrechte ein. . Die Software macht zum Beispiel Daten von Bürgerinnen und Bürgern für die Polizei recherchierbar, die sich selbst nicht strafbar gemacht haben, etwa Zeugi*innen oder Anrufer*innen der Notrufnummer 110. Inzwischen hat der Landtag ein Gesetz beschlossen, das den Einsatz eines solchen Instruments zulässt. „Ich hatte mich allerdings für einen engeren Anwendungsrahmen ausgesprochen, als er nun gesetzlich zugelassen wurde“, sagte Gayk.

Einen weiterern Schwerpunkt der Arbeit der nordrhein-westfälischen Datenschützer*innen bildeten Beschwerden rund um Corona. „Im Zuge der Pandemie wurden in kurzer Zeit zahlreiche Testzentren regelrecht aus dem Boden gestampft. Bei aller Eile blieb aber der Datenschutz in vielen Zentren auf der Strecke“, erklärte Gayk. So wurden immer wieder bereits bei der Terminvereinbarung personenbezogene Daten erhoben, die für die Durchführung der Testungen gar nicht notwendig waren. Gayk: „Hinzu kommt, dass auch keine Klarheit darüber bestand, wann und welche Daten wieder gelöscht werden müssen, weil nicht ausreichend informiert wurde.“ Deshalb sei es zu unberechtigten Beschwerden gekommen, wenn die Datenlöschung von den Testzentren verlangt wurde, obwohl die Testzentren gemäß gesetzlicher Regelungen verpflichtet sind, die Daten bis Ende 2024 unverändert zu speichern.

Probleme ergaben sich aus dem Einsatz von „Padlet“ an Schulen. Zwar habe das Land die Nutzung der Lern-Plattform wegen der Pandemie und zur beschleunigten Digitalisierung der Schulen zeitweise sogar unterstützt, gleichzeitig gebe es aber datenschutzrechtliche Bedenken. So transferiere „Padlet“ Daten in die USA ohne hinreichenden Schutz. Zudem setze Padlet offenbar Cookies und Tracker ohne vorherige Einwilligung ein. „Schulen dürfen keine rechtswidrigen Produkte einsetzen. Inzwischen stehen datenschutzfreundliche Alternativen wie die Lernplattform LOGINEO NRW LMS zur Verfügung, die vom Land angeboten wird“, so Bettina Gayk.

Gayk beklagte, dass aufgrund der anhaltend hohen Eingabezahlen die Behörde bei der Bearbeitung zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen stoße. „Trotz der hohen Belastung sowie der Hindernisse bei der Arbeitsorganisation unter Corona-Bedingungen hat die Behörde aber viel geleistet und sich als Mittel zur Wahrung der Bürger*innen-Rechte bewährt“, resümierte sie.

27. Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

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