Meta beginnt KI-Training mit persönlichen Daten – wer widersprechen will, muss rasch handeln

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15.04.2025

Bislang wurde die KI-Technologie von Meta nicht mit den Facebook- und Instagram-Daten europäischer Nutzer:innen trainiert. Das soll sich nun ändern: Ab Ende Mai 2025 will Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer:innen von Facebook und Instagram für das Training der eigenen KI-Anwendungen einsetzen. Mit den Daten sollen dann KI-basierte Dienste des Unternehmens wie der Meta-AI-Chatbot auf WhatsApp oder Sprachmodelle wie Llama trainiert werden.

Für 2024 geplanter Trainingsbeginn wurde zunächst verschoben

Bereits im vergangenen Jahr hatte Meta angekündigt, alle öffentlichen Beiträge und Fotos seiner europäischen Facebook- und Instagram-Nutzer:innen zum KI-Training zu verwenden. Meta verschob das Vorhaben dann jedoch, nachdem sich die irische Datenschutzbehörde (IDPC), die EU-weit für Meta zuständig ist, mit datenschutzrechtlichen Fragen, vor allem zur Rechtsgrundlage sowie zur Transparenz, an das Unternehmen gewandt hatte. Das nun vorliegende Verfahrenermöglicht einen einfacheren Widerspruch gegen die Verwendung der persönlichen Daten für das KI-Training durch Meta.

Wenn Nutzer:innen widersprechen wollen, dann jetzt

Registrierte Nutzer:innen der Netzwerke Facebook und Instagram müssen sich nun entscheiden, ob das Unternehmen KI-Modelle mit ihren persönlichen Daten (Beiträge, Fotos etc.) trainieren darf. Dies gilt nicht nur für die Zukunft, sondern für alle Daten aus der Vergangenheit.

Wer keine Bedenken hat, dass seine öffentlich zugänglichen Beiträge, Kommentare und Fotos im eigenen Account zum KI-Training genutzt werden, muss nichts tun.

Wer verhindern will, dass die eigenen Daten von Meta zu KI-Trainingszwecken verwendet werden, muss jetzt aktiv werden. Alle volljährigen europäischen Nutzer:innen werden von Meta entsprechend benachrichtigt und über ihre Möglichkeiten informiert. Widersprochen werden kann in den jeweiligen Apps oder für Facebook unter https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583 und für Instagram unter https://help.instagram.com/contact/767264225370182 . Soll der Widerspruch seine volle Wirkung entfalten, muss er vor Ende Mai 2025 eingelegt werden. Widerspruch ist zwar auch danach jederzeit möglich, doch lässt sich dann nicht mehr rückgängig machen, dass die eigenen Daten bereits für das KI-Training verwendet worden sind. Trainingsdaten fließen unwiderruflich in KI-Modelle ein, und ihr Einfluss kann nach heutigem Stand der Technik nicht mehr aus dem Modell entfernt werden.

Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Ich kann gut verstehen, dass es Nutzer:innen sorgt, wenn alle ihre in sozialen Netzwerken geteilten Bilder und Texte nun in KI-Modelle fließen. Hier schützt nur ein rechtzeitiger Widerspruch. Wenn, dann jetzt.“

Der HmbBfDI hat unter https://datenschutz-hamburg.de/news/meta-ki-training-mit-persoenlichen-daten eine Liste mit wichtigen Fragen und Antworten zu diesem Thema zusammengestellt.