Neues Videokonferenzsystem für hessische Schulen verfügbar

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 08.02.2023

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) begrüßt die landesweite Einführung eines datenschutzkonformen Videokonferenzsystems (VKS) für die hessischen Schulen. Damit hat ein fast drei Jahre andauernder Prozess einen auch für den Datenschutz erfolgreichen Abschluss gefunden.

Im April 2020 hatte der HBDI fast alle angebotenen VKS zur Nutzung in Schulen freigegeben. Angesichts der Pandemie und des daher kurzfristig notwendigen Distanzunterrichts hatte er in dieser Frage eine pragmatische und lösungsorientierte Haltung eingenommen. Gleichwohl hatte der HBDI dem Hessischen Kultusministerium die Verpflichtung auferlegt, möglichst zeitnah ein datenschutzkonformes VKS in den Schulen zu etablieren. Der Weg zu einem landesweiten VKS war nicht einfach, auch weil das erste Ausschreibungsverfahren vom Oberlandesgericht Frankfurt gestoppt wurde. Der zweite Anlauf in 2022 war erfolgreicher. Mit dem Anbieter German Edge Cloud wurde ein Unternehmen gefunden, das als deutscher Dienstleister und mit Sitz in Hessen den Normen der Datenschutz-Grundverordnung unterliegt. Zudem wurde das VKS technisch in das Schulportal Hessen integriert, das fast alle öffentlichen hessischen Schulen nutzen.

Nach einer Testphase, an der seit Herbst 2022 einige Dutzend Schulen teilgenommen haben, erhalten nun alle hessischen Schulen Zugang zu dem Angebot. Die Vorgabe des HBDI, bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2022/23 auf datenschutzkonforme Lösungen umzusteigen, wird damit erfüllt. Die Realisierung des Projekts trägt insbesondere dem Anspruch der digitalen Souveränität Rechnung: Das Schulportal Hessen basiert auf Open-Source-Anwendungen, zu denen nun auch ein VKS gehört, das ebenfalls dem Open-Source-Standard entspricht. Seit geraumer Zeit ist der Präsenzunterricht in den Schulen wieder gewährleistet. Dennoch besteht für ein datenschutzgerechtes VKS an den Schulen auch zukünftig ein Bedarf, etwa in Ausnahmesituationen aufgrund von Verkehr oder Witterung, die bislang in der Regel zum Unterrichtsausfall geführt haben.

Ob und in welchem Umfang das VKS darüber hinaus auch für die Schulverwaltung eingesetzt werden kann, entscheidet das Hessische Kultusministerium.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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