EDSA stellt den Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework auf den Prüfstand

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 01.03.2023

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner heutigen Sitzung die Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) verabschiedet. Der BfDI begrüßt insgesamt die nunmehr vorgenommenen Verbesserungen, teilt aber auch die vom EDSA festgestellte Kritik.

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BfDI untersagt Betrieb der Fanpage der Bundesregierung

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 22.02.2023

Der BfDI, Professor Ulrich Kelber, hat das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Ein entsprechendes Schreiben hat der BfDI zu Beginn der Woche versendet. Das BPA hat ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit diesen umzusetzen.

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BfDI kritisiert rechtswidrige Datenverarbeitung und Gesetzgebung

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 17.02.2023

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert Gesetzgeber und Verwaltung für neue Datenerhebungen, die zu oft rechtswidrig sind. Die aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, wie wichtig eine Beratung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden ist.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rechtsgrundlage für HessenDATA verfassungswidrig

Pressemitteilung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2023

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Auswertungs-Software HessenDATA durch die hessische Polizei ist teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil festgestellt, dass § 25a des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu vereinbaren ist, soweit er den Einsatz der Software zur vorbeugenden Gefahrenabwehr erlaubt.

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Bundesverfassungsgericht stärkt den Datenschutz – Regelung zur automatisierten Datenauswertung durch die Polizei Hamburg verfassungswidrig

Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 16.02.2023.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seiner heutigen Entscheidung den § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) für nichtig erklärt. Die Vorschrift verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als informationelle Selbstbestimmung.

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