Smartphone und Laptop verkaufen: Daten vorher sicher löschen!

Pressemitteilung des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 10.12.2025

Weihnachten steht vor der Tür. Laut Bitkom werden in Deutschland jährlich über 20 Millionen neue Smartphones verkauft. Auch für 2025 sieht die Prognose so aus. Doch was passiert mit den alten Geräten und den darauf gespeicherten Daten? So Mancher wird sich dies zu Weihnachten fragen, wenn in dem einen oder anderen Päckchen wieder ein neues Smartphone liegt. Aber auch wer sein altes Gerät verschenken, verkaufen oder entsorgen möchte, sollte sich Gedanken um die gespeicherten Daten und die sichere Löschung machen. Hierzu verweist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Tino Melzer auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI rät: „Bevor Sie Ihren PC, Ihr Smartphone, Tablet oder Datenträger wie USB-Sticks oder externe Festplatten verkaufen, im Elektroschrottrecycling entsorgen, reparieren lassen oder ausleihen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre darauf befindlichen persönlichen Daten vorher gelöscht wurden, damit sie nicht ungewollt in fremde Hände geraten. Beispiele für schützenswerte persönliche Daten sind E-Mails, private Fotos, Videos, Dokumente, Chats und gespeicherte Passwörter. Anders ausgedrückt, alles, was Sie nicht anderen Personen in die Hände geben wollen. Sofern Ihre persönlichen Daten auf dem jeweiligen Gerät sicher verschlüsselt oder anderweitig gegen Zugriff geschützt sind, erübrigt sich eine sichere Löschung. In allen anderen Fällen empfehlen wir eine sichere Löschung vor der Weitergabe. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung für die verschiedenen Betriebssysteme zeigt Ihnen, wie das funktioniert.“.

„Auch auf der Website der Verbraucherzentrale können Sie wertvolle Tipps zum Thema Löschen finden“, so Melzer, „denn wie Daten sicher gelöscht werden können, ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich.“:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/smartphone-und-laptop-verkaufen-wie-sie-ihre-daten-sicher-loeschen-89124

Einige Hersteller bieten zudem auf ihren Webseiten konkrete Anleitungen zum Löschen von Daten an. Diese können über eine Websuche einfach gefunden werden. Sowohl das BSI als auch die Verbraucherzentrale weisen zudem darauf hin, dass ein Zurücksetzen auf die Werkseinstellungen nicht immer ausreicht. Denn nicht alle Daten werden so gelöscht, dass sie nicht wieder herstellbar sind. Um die Wiederherstellung von Daten auf dem Smartphone zu verhindern, sollte deshalb vor dem Zurücksetzen auf die Werkseinstellung sichergestellt werden, dass die Verschlüsselung der Daten auf dem Smartphone aktiviert ist.

Siehe hierzu das animierte Video vom BSI: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Videos/DE/BSI/VerbraucherInnen/Smartphone_Daten_loeschen.html.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute und sichere Vorweihnachtszeit.

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (TLfDI)
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
www.tlfdi.de