Umsetzung der JI-Richtlinie in Deutschland

Seit Mai 2018 gilt auch für den Bereich Polizei und Justiz in der EU ein einheitlicher Rahmen. In der sogenannten JI-Richtlinie sind Mindeststandards vorgegeben, die alle Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht einhalten müssen. In Deutschland trat deshalb am 25. Mai 2018 ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, und es gibt verschiedene Änderungen in Fachgesetzen.

Die Vorgaben der „Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates“ bilden gemeinsam mit der Datenschutzgrundverordnung seit 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.

Ziel der JI-Richtlinie ist es, für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz eine Mindestharmonisierung innerhalb der EU herbeizuführen, um insgesamt ein höheres Datenschutzniveau in der Union zu erreichen. Die Mitgliedstaaten dürfen in ihren nationalen Gesetzen auch strengere Anforderungen erhalten oder aufstellen.

 

Diese Einführung ist auf Basis des Textes „Umsetzung der JI-Richtlinie in Deutschland“ des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entstanden. Für ausführlichere Informationen können Sie unter den folgenden Links recherchieren.

 

Weiterführende Links


Gesetzestext der JI-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union


Richtlinie Justiz/Inneres EU 2016/680 (JI-Richtlinie)“ der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen