Unternehmen müssen kostenlose Änderungen von Geschlechtseintrag und Vornamen ermöglichen

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 22.07.2025

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) am 1. November 2024 haben trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen einfacher zu ändern. Diese gesetzliche Neuerung bringt auch datenschutzrechtliche Verpflichtungen für Unternehmen mit sich, die umgesetzt werden müssen.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in den letzten Monaten Beschwerden von betroffenen Personen erhalten, die bei der Änderung ihrer Vornamen auf erhebliche Hürden gestoßen sind. Ein Webhosting-Unternehmen hatte von den Antragsteller:innen verlangt, ein Formular zur Vertragsübernahme auszufüllen und zunächst eine Servicegebühr zu entrichten, bevor eine Namensänderung vorgenommen werden konnte. Die Gebühr sollte im Nachhinein erstattet werden.

Die Vorgehensweise verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine unentgeltliche Berichtigung personenbezogener Daten vorschreibt (Art. 16 DSGVO). Zudem müssen verantwortliche Unternehmen es den betroffenen Personen so leicht wie möglich machen, ihre Rechte auszuüben (Art. 12 Abs. 2 DSGVO). Das verantwortliche Unternehmen hatte es versäumt, entsprechende Vorkehrungen für eine einfache Berichtigung von Vornamen zu schaffen und auf einen bereits bestehenden Prozess für die Übernahme von Verträgen durch Dritte zurückgegriffen, der das Ausfüllen eines Formulars und die Entrichtung einer Servicegebühr voraussetzte.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Wer seinen Namen oder Geschlechtseintrag ändern möchte, hat auch das Recht auf einfache und kostenlose Berichtigung seiner personenbezogenen Daten bei Unternehmen. Ich erwarte von den Unternehmen, dass sie die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um den betroffenen Personen die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen.“

Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat in diesem Fall erfolgreich interveniert, sodass die betroffenen Personen ihre Vornamen nun kostenfrei und ohne das Ausfüllen eines zusätzlichen Formulars ändern konnten. Das Unternehmen hat seine Prozesse entsprechend angepasst, um sicherzustellen, dass solche Hürden in Zukunft nicht mehr bestehen.