Urteil zu manipulativem Cookie-Banner: „Alles ablehnen“-Schaltfläche ist ein Muss
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 20.05.2025
Auf nahezu jeder Webseite im Internet werden Nutzerinnen und Nutzer beim Öffnen mit einem Einwilligungsbanner konfrontiert. Viele weisen eine Schaltfläche mit der Bezeichnung „Alle akzeptieren“ auf, die Nutzerinnen und Nutzer häufig anklicken werden, damit der Einwilligungsbanner verschwindet und der Inhalt der Webseite gelesen werden kann. Mit diesem Klick wird allerdings die Erlaubnis erteilt, dass unter Umständen sehr viele Cookies und andere Trackingtechnologien eingesetzt werden, um detaillierte Nutzerprofile zu generieren und in Echtzeit personalisierte Werbung auf der Webseite auszuspielen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen setzt sich seit vielen Jahren gegen manipulativ gestaltete Einwilligungsbanner und für wirksame – insbesondere informierte und freiwillige – Einwilligungen ein. Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 19. März 2025 die Rechtsauffassung der Datenschutzaufsichtsbehörde Niedersachsen bestätigt und die Rechte von Internetnutzerinnen und -nutzern in Sachen Datenschutz gestärkt: Webseitenbetreiber müssen bei Cookie-Einwilligungsabfragen eine gut sichtbare „Alles ablehnen“-Schaltfläche auf der ersten Ebene im Einwilligungsbanner anbieten, wenn es eine „Alle akzeptieren“-Option gibt. Einwilligungsbanner dürften nicht gezielt zur Abgabe der Einwilligung hinlenken und von der Ablehnung der Cookies abhalten, so das Verwaltungsgericht Hannover in seiner Urteilsbegründung. Andernfalls seien die derart eingeholten Einwilligungen unwirksam, was einen Verstoß gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz sowie die Datenschutz-Grundverordnung darstellt.
Hintergrund des Verfahrens war eine Anordnung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) gegenüber einem niedersächsischen Medienhaus. Dieses hatte Cookie-Einwilligungen mittels eines Banners eingeholt – ohne Nutzerinnen und Nutzern eine echte Wahlmöglichkeit zu bieten.
GERICHT ERKENNT MEHRERE VERSTÖSSE
Das Verwaltungsgericht kritisierte die Aufmachung und Gestaltung des Cookie-Banners in mehrerer Hinsicht:
- das Ablehnen von Cookies war deutlich umständlicher als das Akzeptieren,
- Nutzerinnen und Nutzer wurden durch ständige Banner-Wiederholungen zur Einwilligung gedrängt,
- die Überschrift „optimales Nutzungserlebnis“ und die Beschriftung „akzeptieren und schließen“ auf dem Schließen-Button waren irreführend,
- der Begriff der „Einwilligung“ fehlte vollständig,
- die Zahl der eingebundenen Partner und Drittdienste war nicht ersichtlich und
- Hinweise auf das Recht zum Widerruf der Einwilligung und eine Datenverarbeitung in Drittstaaten, außerhalb der EU waren erst nach Scrollen sichtbar.
Das Gericht erkannte, dass Nutzerinnen und Nutzer keine informierte, freiwillige und eindeutige Einwilligung gegeben hatten, wie es die DSGVO verlangt.
Dazu der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen, Denis Lehmkemper:
„Die allermeisten Menschen sind vermutlich von Cookie-Bannern genervt. Diese erfüllen jedoch eine wichtige Funktion für die Aufrechterhaltung der Privatsphäre im Internet. Genau deshalb setzen sich die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für eine echte Wahlmöglichkeit bei der Gestaltung der Banner ein. Diese Wahlmöglichkeit wird von vielen Webseitenbetreibern bisher jedoch nicht umgesetzt. Ich hoffe, das Urteil sendet ein Signal an möglichst viele Anbieter und trägt so dazu bei, datenschutzkonforme Einwilligungslösungen umzusetzen.“
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
- Cookie-Banner, Informierte Einwilligung und Alles-Ablehnen-Schaltfläche – Hintergrund-Artikel auf lfd.niedersachsen.de [https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/internet/alles-ablehnen-schaltflache-im-einwilligungsbanner-auf-webseite-unter-umstanden-ein-muss-241880.html]
- Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Hannover [https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/wie-muss-ein-einwilligungsbanner-fur-cookies-auf-einer-website-ausgestaltet-sein-240392.html] zur mündlichen Verhandlung vom 18.3.2025, Az.: 10 A 5385/22
- DSK, Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter und Anbieterinnen von digitalen Diensten [https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/OH_Digitale_Dienste.pdf] (OH Digitale Dienste) Version 1.2 vom November 2024
- § 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen [https://dejure.org/gesetze/TDDDG/25.html]
Pressemitteilung als PDF zum Download [https://www.lfd.niedersachsen.de/download/217974]