Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Veröffentlichung von Sitzungsmitschnitten

Pressemitteilung der bremischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 24.10.2022

Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 10. Oktober 2022 Löschungsanordnungen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) bestätigt, die die Veröffentlichung von Mitschnitten und Screenshots von per Online-Videokonferenz abgehaltenen Beiratssitzungen betrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die LfDI hatte den Kläger unter anderem aufgefordert, auf der von ihm betriebenen Internetseite veröffentlichte You Tube-Videos und Screenshots zu löschen. Diese betrafen Mitschnitte einer per Online-Videokonferenz abgehaltenen Beiratssitzung.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Anordnungen. Der Kläger habe nicht aus einem berechtigten Interesse heraus gehandelt. Ein solches werde nicht bereits dann verfolgt, wenn eine Privatperson eine eigene Internetseite betreibe und auf dieser ihre eigene Meinung darbiete. Auch spreche gegen ein solches Interesse, dass die Inhalte primär darauf abzielten, die beteiligten Personen zu diffamieren. Angesichts der öffentlichen digitalen Zugänglichkeit der Beiratssitzung, der Protokollierung von Beiratssitzungen und der Tatsache, dass diese der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt werde, sei die Veröffentlichung durch den Kläger nicht zur Information der Öffentlichkeit erforderlich. Zusätzlich überwögen die Interessen und Grundrechte der abgebildeten Beiratsmitglieder, die durch Veröffentlichungen im Internet besonders gefährdet seien, weil die veröffentlichten Informationen auf diese Weise einem unkontrollierbaren und unbeschränkbaren Personenkreis zur Verfügung gestellt würden.

Das Verwaltungsgericht erklärte auch die Anordnungen für rechtmäßig, die den Kläger dazu verpflichten, entsprechende Veröffentlichungen auch in Zukunft zu unterlassen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer, zeigte sich zufrieden mit der Bestätigung ihrer Anordnungen: „All diejenigen, die sich in ihrer Freizeit als Beiratsmitglieder für die Allgemeinheit engagieren, können davon ausgehen, dass die Veröffentlichung von Mitschnitten und Screenshots digitaler Beiratssitzungen ohne Einwilligung der Abgebildeten rechtswidrig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen unmissverständlich festgestellt.“

Die Webseite der bremischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kann hier abgerufen werden.