Zahl der Datenschutzeingaben um 50 Prozent gestiegen

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 05.01.2026

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verzeichnet einen neuen Höchststand an Eingaben. Im Jahr 2025 haben sich so viele Menschen mit Beschwerden oder Anfragen an die Behörde gewandt wie noch nie zuvor. Ein Grund dafür: KI-Chatbots machen die Datenschutzbehörden sichtbarer und erleichtern das Formulieren von Eingaben.

Von Januar bis einschließlich November 2025 erreichten die Behörde 8.436 Eingaben. Darunter fallen 2.644 förmliche Beschwerden und 5.772 Anfragen betroffener Personen nach einer Beratung, zum Beispiel wie die eigenen Rechte auf Auskunft oder Löschung von Daten geltend gemacht werden können. Für Dezember stehen noch keine Zahlen zur Verfügung. „Im Vergleich zu 2024 stellt das einen Anstieg von rund 50 Prozent dar“, erklärt Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Mehr Eingaben erhält die Behörde vor allem im Bank- und Finanzbereich, zu Inkassounternehmen und der zwangsweisen Nutzung von mobilen Apps. Weitere Schwerpunkte sind Videoüberwachung und die Folgen von Identitätsdiebstählen. Die Gründe für den starken Anstieg sind vielfältig. Kamp erklärt: „Zurecht hat Datenschutz für immer mehr Menschen eine Bedeutung und sie werden aktiv, wenn sie sich in ihren Grundrechten beeinträchtigt fühlen. Das liegt nicht nur an der Digitalisierung, sondern auch an KI-Anwendungen. Wir erhalten immer mehr Eingaben, die offensichtlich mithilfe von KI-Chatbots erstellt werden. Das bedeutet, dass auf die Frage, wer in Datenschutzfragen helfen kann, das Angebot unserer Behörde über KI sichtbarer wird.“

Das stellt die Behörde auch vor Herausforderungen, sagt Kamp: „Allerdings erleben wir auch, dass von einer KI getroffene Vorhersagen über den Ausgang der eigenen Beschwerde falsche Erwartungen bei den Beschwerdeführer:innen erwecken. Wir haben schon erlebt, dass die Aussagen und vor allem die Einschätzungen der Rechtslage oft unvollständig oder schlicht falsch sind. Teilweise wurden wir sogar schon mit von der KI frei erfundenen Gerichtsurteilen oder nicht existenter juristischer Literatur konfrontiert.“ Die Datenschutzbeauftragte rät grundsätzlich dazu, die aus KI-Anwendungen gewonnenen Erkenntnisse stets auf ihre Richtigkeit zu prüfen und abgegebene Prognosen kritisch zu hinterfragen.