LfD Niedersachsen informiert über rechtliche Anforderungen im Wahlkampf – TTPW-Verordnung im Fokus
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 13.05.2026
Im Vorfeld der niedersächsischen Kommunalwahlen 2026 verarbeiten Parteien, Verbände und Wählergruppen personenbezogene Daten – etwa, um Wählerinnen und Wähler gezielt mit Wahlwerbung anzusprechen oder um ihre Mitglieder zu organisieren. Weil politische Meinungen zu den besonders sensiblen Daten zählen, sind hierbei strenge datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Hinzu kommen seit Oktober 2025 die Vorgaben der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-Verordnung), die insbesondere für digitale Kampagnen neue Pflichten mit sich bringen.
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