Zum Internationalen Tag der Kinderrechte: Zehn Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 20.11.2025

Anlässlich des heutigen Internationalen Tags der Kinderrechte veröffentlicht die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Reformvorschläge zur Verbesserung des gesetzlichen Datenschutzes von Kindern.

Kinder sind besonders schutzbedürftig – auch im digitalen Raum. Vielen Kindern, aber auch Erziehungsberechtigten, ist nicht bewusst, dass aus ihren Angaben und ihrem Verhalten neue Daten entstehen, die ihr Selbstbild, ihre sozialen Beziehungen und ihr Weltverständnis prägen können. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trägt der besonderen Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Kindern bereits in vielen Punkten Rechnung – aber nicht in allen. Deshalb hat die DSK zehn Vorschläge erarbeitet, um die DSGVO gezielt um Regelungen zum Schutz von Kindern zu ergänzen. Es geht vor allem um Datenverarbeitungen, in denen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet wird.

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Mehrheit der Nutzerinnen und -nutzer wünscht sich mehr Kontrolle über ihre Daten – erster Cookie-Manager in Deutschland anerkannt

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 04.11.2025

Die BfDI hat den ersten Dienst zur Einwilligungsverwaltung gemäß der Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) anerkannt. Dies stellt einen wichtigen Schritt zu einer nutzerfreundlicheren Verwaltung von Datenschutzeinstellungen dar. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage im Auftrag der BfDI, dass sich die Mehrheit der Internetnutzerinnen und -nutzer mehr Kontrolle über ihre Daten wünscht.

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Taxiunternehmen teilt sensible Kundendaten per WhatsApp-Gruppe – so geht es nicht!

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 28.10.2025

Persönlicher geht’s kaum: Fotos von Kundeninnen und Kunden, von Personal- und Schwerbehindertenausweisen, Namen, Adressen, Überweisungen, Rezepte, Kliniknamen und Termine – all diese Daten teilte ein Taxiunternehmen aus NRW über zwei WhatsApp-Gruppen mit all seinen Fahrer*innen. Die betroffenen Kund*innen wurden nicht um Erlaubnis gefragt. Die Praxis wurde von dem Unternehmen beendet, nachdem die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW) tätig geworden ist. Dem Unternehmen droht außerdem eine Geldbuße. „Hier wurden in einer Vielzahl von Fällen hochsensible Daten ohne Einwilligung der Betroffenen geteilt. Das ist ein fortlaufender schwerwiegender Rechtsverstoß“, erklärt die Landesbeauftragte Bettina Gayk.

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Veröffentlichung des 34. Tätigkeitsberichts 2024 – Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt Ergebnisse seiner Arbeit im Jahr 2024 vor

Pressemitteilung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 28.10.2025

Gerichte veröffentlichen Entscheidungen, Datenschutz-Aufsichtsbehörden – jedenfalls hierzulande – etwa Tätigkeitsberichte oder Orientierungshilfen. Gerichte wie auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden verfolgen dabei vergleichbare Ziele: Sie möchten die eigene Praxis transparent, nachvollziehbar und auch vorhersehbar machen. Oftmals geht es um die Arbeit am Recht, das Verständnis und die Auslegung von Regelungen, die Gesetzgeber nicht immer mit dem Anspruch größtmöglicher Konsistenz über- und nebeneinandergeschichtet haben, bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zudem um die Gestaltung der technischen und organisatorischen Standards, die das Datenschutzrecht selbst nur sehr grob regulieren kann. Da kann es kaum wundern, wenn der Umgang mit gleichen Problemen mitunter von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, innerhalb Deutschlands auch von Land zu Land unterschiedlich ausfällt. Dennoch greifen nach sieben Jahren Datenschutz-Grundverordnung längst die Mechanismen der Harmonisierung: Immer mehr Rechtsfragen finden stabile Antworten in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wie auch der nationalen Höchstgerichte, und auch unter den Datenschutz-Aufsichtsbehörden wächst das Gewicht abgestimmter Positionen. An dem so geführten Gesamtdiskurs nimmt auch mein heute vorgestellter Tätigkeitsbericht als eine durchaus vernehmbare Stimme teil.

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LinkedIn startet KI-Training mit personenbezogenen Daten – Widerspruch möglich

Nach Meta plant nun auch LinkedIn, die eigenen KI-Systeme mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer zu trainieren. Wie das Business-Netzwerk ankündigte, sollen die Daten ab dem 3. November 2025 verwendet werden. In das Training fließen insbesondere öffentliche Beiträge, Profilinformationen, Bilder und Kommentare ein, die auf LinkedIn gepostet wurden.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert rät: »Wer bei LinkedIn registriert ist und nicht möchte, dass beispielsweise der hinterlegte Lebenslauf an die KI verfüttert wird, sollte jetzt von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Denn wenn die persönlichen Informationen erstmal verarbeitet wurden, lassen sie sich womöglich nicht mehr vollständig aus den KI-Systemen entfernen. In diesem Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich für Nutzende künftig Nachteile ergeben, beispielsweise bei der Jobsuche.«

Das Widersprechen gegen das KI-Training ist mit wenigen Klicks möglich. Jedoch müssen sich Nutzerinnen und Nutzer dafür kurz Zeit nehmen, um die Zugriffsberechtigungen und Datenschutzeinstellungen zu verstehen und entsprechend anzupassen. Will man beispielsweise verhindern, dass die eigenen Daten für Forschungszwecke oder das Schulen von KI-Modellen genutzt werden, müssen die Schieberegler von Grün auf Schwarz gestellt werden. Eine kurze, bildhafte Anleitung zu den Einstellungen finden Interessierte auf der Website der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten: www.datenschutz.sachsen.de