Neue Praxishilfen zu KI in der Verwaltung und KI-Transkription

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 11.06.2026

Neue Praxishilfen:

Datenschutzleitfaden für KI-Transkription von Gemeinderatssitzungen in Baden-Württemberg
KI-Einsatz durch die Verwaltung: Wie ist § 3a LDSG anzuwenden?

Dokumente verfügbar unter: lfdi-bw.de/praxishilfen

Regelmäßig gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Tobias Keber Praxishilfen heraus, um Behörden und Unternehmen bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen zu unterstützen. Jetzt stehen zwei neue Handreichungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für öffentliche Stellen zur Verfügung. Mit der Handreichung „KI-Einsatz durch die Verwaltung: Wie ist §3a LDSG anzuwenden?“ erläutert der Landesbeauftragte, wie die Norm zu KI im Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in die Praxis überführt und KI genutzt werden kann. Mit der Handreichung „Datenschutzleitfaden für KI-Transkription von Gemeinderatssitzungen in Baden-Württemberg“ liefert der Landesbeauftragte auf Wunsch zahlreicher Kommunen einen Leitfaden, wie mithilfe von KI Gemeinderatssitzungen transkribiert werden können. Beide Arbeitspapiere stehen auf der Webseite des Landesbeauftragten unter lfdi-bw.de/praxishilfen zur Verfügung.

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Datenschutzbeauftragte als Gestalter der digitalen Zukunft Europas – 200 Datenschutzfachleute auf dem 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 10.06.2026

Der 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar fand am 10. Juni 2026 in Frankfurt am Main statt. Die Tagung veranstaltete der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie erstmals auch der saarländischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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Landgericht Berlin bestätigt Verstoß der Deutsche Wohnen SE gegen die DSGVO

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 10.06.2026

Das Landgericht Berlin I hat gestern sein Urteil zum Bußgeldbescheid der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gegen die Deutsche Wohnen SE verkündet und
bestätigt, dass das Unternehmen gegen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat.

Das Unternehmen hatte für die Speicherung personenbezogener Daten von Mieter:innen rechtswidrig ein Archivsystem verwendet, das keine Möglichkeit der Löschung nicht mehr relevanter Daten vorsah. Die gespeicherten Daten enthielten Informationen über zum Teil sehr persönliche Verhältnisse der Betroffenen wie bspw. Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge. Wir hatten das Unternehmen vor dem Tatzeitraum zunächst erfolglos darauf hingewiesen, dass es mit dem verwendeten Archivsystem gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstößt, bevor wir ein Bußgeld verhängt haben.

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Social Media ist nicht WildWest: Handlungsrahmen des LfDI für öffentliche Stellen aktualisiert

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz vom 05.06.2026

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) hat heute seinen Handlungsrahmen für die Nutzung von „Social Media“ durch öffentliche Stellen in aktualisierter Form veröffentlicht. Mit diesem Handlungsrahmen trägt der LfDI seit vielen Jahren der Tatsache Rechnung, dass Dienste wie Facebook, TikTok, X oder viele andere zu einem wesentlichen Werkzeug der Kommunikation vieler öffentlicher Stellen geworden sind.

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Bußgeldverfahren effizienter gestalten: Datenschutzaufsicht schlägt Entlastung der Justiz vor

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 04.06.2026

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) setzt sich für eine Verbesserung des Verfahrensrechts bei datenschutzrechtlichen Bußgeldern und zugleich für die Vermeidung von Doppelarbeit in der Verwaltung und in der Justiz ein. Die Datenschutzaufsicht sollte im gerichtlichen Bußgeldverfahren dieselben Rechte erhalten wie die Staatsanwaltschaft, nach dem bewährten Vorbild des Kartellrechts. Der Vorschlag würde solche Verfahren effizienter gestalten und damit die Gerichte und Staatsanwaltschaften spürbar entlasten.

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