Mainzer Erklärung veröffentlicht: Sechs Empfehlungen für eine sichere und erfolgreiche elektronische Patientenakte

Gemeinsame Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 03.12.2025

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichen sechs Empfehlungen für eine sichere, nutzenbringende, alltagstaugliche und erfolgreiche elektronische Patientenakte in Deutschland. Die Mainzer Erklärung zur elektronischen Patientenakte wird von Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Medizin, der IT-Sicherheit, der Wissenschaft und der Wirtschaft mitgezeichnet. Sie entstand auf der Grundlage der Veranstaltung „ePA für alle – Daten für alle?“, die der Landesdatenschutzbeauftragte und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am 6. November 2025 in Mainz organisiert haben. Die Mainzer Erklärung versteht sich als konstruktiver Beitrag zu einem stärkeren Erfolg der elektronischen Patientenakte in Deutschland.

Weiterlesen Mainzer Erklärung veröffentlicht: Sechs Empfehlungen für eine sichere und erfolgreiche elektronische Patientenakte

EuGH-Urteil in der Rechtssache Russmedia: Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern

Pressemitteilung der Datenschutzbeauftragten von Berlin und Hamburg vom 02.12.2025

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute sein Urteil in der Rechtssache C-492/23 (Russmedia) verkündet. Die Entscheidung stellt klar, dass Hosting-Anbieter für rechtswidrige, von Nutzenden eingestellte Inhalte datenschutzrechtlich mitverantwortlich sein können Die unabhängigen Datenschutzbeauftragten von Berlin und Hamburg begrüßen die aus der Entscheidung folgende deutliche Stärkung der Rechte Betroffener und nehmen sie zum Anlass, auf die daraus folgenden Pflichten für Plattformbetreiber hinzuweisen, die Inhalte von Nutzenden veröffentlichen.

Weiterlesen EuGH-Urteil in der Rechtssache Russmedia: Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern

Immer mehr Beschwerden wegen privater Kameras

Kostenloses Onlineseminar am 27. November 2025 zur privaten Videoüberwachung im Wohnumfeld

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert verzeichnet erneut einen Anstieg bei Beschwerden zu Videoüberwachungen. In diesem Jahr lag die Zahl der Eingaben in den ersten drei Quartalen bei rund 250. Das sind 20 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2024. Der Anstieg ist fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Wohn- und Nachbarschaftsumfeld Kameras einsetzen. Typisch sind Fälle wie das Filmen von öffentlichen Gehwegen oder Mieterbereichen.
Beschwerden zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, wie Kommunen oder die Polizei, gibt es weiterhin nur sehr wenige.

Dr. Juliane Hundert: »Videoüberwachung vermittelt ein Gefühl von Sicherheit, und dieses Bedürfnis verstehe ich. Im privaten Bereich ist sie auch unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Der öffentliche Raum oder anliegende Grundstücke dürfen aber nicht überwacht werden. Wer sich vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen möchte, sollte zudem bedenken, dass viele Täterinnen und Täter durch Kameras nicht abgeschreckt werden. Sie agieren im Schutz der Dunkelheit oder verdecken vor der Straftat ihr Gesicht und sind dadurch auf Aufnahmen schwer zu identifizieren. Somit verfehlt die installierte Technik oft den erhofften Nutzen. Geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn, verschärfen Kameras einen bestehenden Konflikt eher, als dass sie ihn befrieden.
Hingegen bleibt oft unbeachtet, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstellt, die keinerlei böse Absichten verfolgen. Darüber sollten sich Kamerabetreiberinnen und -betreiber im Klaren sein. Sie sind in der Pflicht, genau zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ihre Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist.«

Onlineseminar vermittelt Grundlagen
Am Donnerstag, den 27. November 2025, von 16 bis 17.30 Uhr, erfahren Interessierte mehr über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bei stationären Kameras an Wohnhäusern, auf Privatgrundstücken und in Kleingärten. Das Onlineseminar findet im Rahmen der Initiative »Meine Daten. Meine Freiheit.« statt. Es richtet sich sowohl an Privatpersonen, die Kameras betreiben (möchten) als auch an Betroffene.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars können ihre Fragen bereits vorab per E-Mail einreichen: oea@sdtb.sachsen.de. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Link zur Veranstaltung wird am Veranstaltungstag auf www.datenschutz.sachsen.de veröffentlicht.

Weitere Informationen
Auf www.datenschutz.sachsen.de und in der Broschüre »Achtung Kamera!« erläutert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen und Grenzen der Videoüberwachung – sowohl für nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen und Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen, insbesondere für Kommunen und die sächsische Polizei. Auf über 110 Seiten werden zudem manche Missverständnisse und sich hartnäckig haltende Annahmen richtiggestellt.

Weiterführende Links
Download der Broschüre »Achtung Kamera!« als PDF
»Achtung Kamera!« als Broschüre beim Zentralen Broschürenversand bestellen

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte: Zehn Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern

Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 20.11.2025

Anlässlich des heutigen Internationalen Tags der Kinderrechte veröffentlicht die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) Reformvorschläge zur Verbesserung des gesetzlichen Datenschutzes von Kindern.

Kinder sind besonders schutzbedürftig – auch im digitalen Raum. Vielen Kindern, aber auch Erziehungsberechtigten, ist nicht bewusst, dass aus ihren Angaben und ihrem Verhalten neue Daten entstehen, die ihr Selbstbild, ihre sozialen Beziehungen und ihr Weltverständnis prägen können. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trägt der besonderen Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Kindern bereits in vielen Punkten Rechnung – aber nicht in allen. Deshalb hat die DSK zehn Vorschläge erarbeitet, um die DSGVO gezielt um Regelungen zum Schutz von Kindern zu ergänzen. Es geht vor allem um Datenverarbeitungen, in denen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet wird.

Weiterlesen Zum Internationalen Tag der Kinderrechte: Zehn Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern

Mehrheit der Nutzerinnen und -nutzer wünscht sich mehr Kontrolle über ihre Daten – erster Cookie-Manager in Deutschland anerkannt

Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 04.11.2025

Die BfDI hat den ersten Dienst zur Einwilligungsverwaltung gemäß der Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) anerkannt. Dies stellt einen wichtigen Schritt zu einer nutzerfreundlicheren Verwaltung von Datenschutzeinstellungen dar. Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage im Auftrag der BfDI, dass sich die Mehrheit der Internetnutzerinnen und -nutzer mehr Kontrolle über ihre Daten wünscht.

Weiterlesen Mehrheit der Nutzerinnen und -nutzer wünscht sich mehr Kontrolle über ihre Daten – erster Cookie-Manager in Deutschland anerkannt