Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich an europaweiter Aktion zum Recht auf Löschung
Veröffentlicht am:Pressemitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 05.03.2025
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute (5. März) seine europaweite koordinierte Durchsetzungsmaßnahme „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) für das Jahr 2025 gestartet. Der EDSA hat auf Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Umsetzung des Rechts auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) gemäß Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als Thema seiner vierten koordinierten Aktion ausgewählt. Aus Deutschland beteiligen sich mehrere Landesdatenschutzaufsichtsbehörden an der Initiative, die in diesem Jahr die Umsetzung des Rechts auf Löschung in den Blick nimmt. Insgesamt nehmen 32 Datenschutzaufsichtsbehörden aus Europa teil.
LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Wir wollen dabei helfen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden und dass Verantwortliche Hilfestellungen bekommen, wie das Recht auf Löschung umgesetzt werden kann. Wir werden in diesem Jahr mit Veranstaltungen und Handreichungen zum Recht auf Löschung zusätzliche Unterstützung anbieten.“