Europäischer Gerichtshof verhandelt Grundsatzfrage zur Sanktionierung von Datenschutzverstößen von Unternehmen
Veröffentlicht am:Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 18.01.2023
Vor dem Europäischen Gerichtshof fand am Dienstag, den 17. Januar 2023, die mündliche Verhandlung in dem Verfahren „Deutsche Wohnen“ (C-807/21) statt. Hintergrund ist ein Bußgeld der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen wegen der ausufernden Speicherung von Mieterdaten. Vor dem EuGH geht es nun um die Grundsatzfrage, ob eine ein Unternehmen betreibende juristische Person in Deutschland nach den Grundsätzen des EU-Rechts unmittelbar für Datenschutzverstöße nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sanktioniert werden kann, ohne dass eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen und identifizierten Leitungsperson festgestellt werden muss. Solche Vorgaben sind der DSGVO fremd.