Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte stellt Tätigkeitsbericht Datenschutz 2023 vor

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert hat am Mittwoch in Dresden ihren Datenschutz-Tätigkeitsbericht an Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler übergeben. In der Publikation sind die Arbeitsschwerpunkte des zurückliegenden Jahres zusammengefasst. Neben besonderen Fällen aus der Datenschutzpraxis enthält der Bericht Statistiken, Hinweise zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung und zur Rechtsprechung.

Mehr Beschwerdeverfahren (S. 194)

Im Berichtszeitraum gingen bei der SDTB rund 1.160 Beschwerden und Kontrollanregungen zu potenziellen Datenschutzverstößen ein. Das waren fast zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Der Zuwachs betraf vor allem den nichtöffentlichen Bereich. Das heißt, es handelte sich bei den datenschutzrechtlich Verantwortlichen beispielsweise um Unternehmen oder Privatpersonen.
Hinzu kamen knapp 600 schriftliche Beratungsanfragen.

Höchststand bei gemeldeten Datenpannen (S. 178 ff.)

Eine Steigerung der Fallzahlen verzeichnete die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte auch bei den gemeldeten Datenpannen: »2023 teilten mir Verantwortliche rund 950 Datenschutzverletzungen mit, so viele wie noch nie«, sagt Dr. Juliane Hundert.
Zum Vergleich: 2022 erreichten die SDTB etwa 150 Meldungen weniger.
Zu den häufigsten Datenpannen gehörten der Fehlversand sowie der Verlust von postalischen Unterlagen, der offene E-Mail-Verteiler, das Abhandenkommen von Datenträgern durch Einbruch oder Diebstahl und das Abgreifen personenbezogener Daten durch Cyberkriminalität.

KI und die Prüfung von ChatGPT (S. 26 f.)

Im Berichtszeitraum kam eine breite Debatte zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz auf – maßgeblich entfacht durch die Entwicklungen bei ChatGPT von OpenAI. Deutsche und europäische Aufsichtsbehörden hatten allerdings Zweifel, dass der Dienst alle Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts erfüllt. In Abstimmung mit den anderen Datenschutzbeauftragten leitete auch die SDTB ein Verfahren gegen das Unternehmen ein.
Dr. Juliane Hundert: » Im Rahmen unserer Prüfung ist deutlich geworden, dass auch bei KI-Anwendungen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Regelungen geachtet werden muss. Dies gilt insbesondere für die öffentliche Verwaltung. Sie nimmt öffentliche Aufgaben wahr und kann sich deshalb bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht auf ein unternehmerisches Interesse berufen. Natürlich bieten neue Technologien Chancen, aber wir müssen auch auf die Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger schauen und diese Risiken minimieren.«

Polizei und Justiz

Seit jeher gehören Polizei und Justiz wegen der hohen Eingriffstiefe in die Grundrechte zu den Schwerpunkten der Datenschutzaufsicht. Für Schlagzeilen sorgten im vergangenen Jahr die Ereignisse auf einer Demonstration in Leipzig (S. 41 ff). Am sogenannten »Tag X« kam es zu Angriffen auf Polizeibeamte und zu Sachbeschädigungen. Einsatzkräfte kesselten daraufhin über 1.300 Personen ein. Die Polizei nahm Identitätsfeststellungen vor und beschlagnahmte über 380 Mobiltelefone. Dr. Juliane Hundert: »Ich habe die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam gemacht, dass der Anteil verfahrensrelevanter Daten auf den beschlagnahmten Mobiltelefonen verschwindend gering sein dürfte. Zudem wies ich daraufhin, dass nach geltendem Recht, nicht verfahrensrelevante Daten unverzüglich gelöscht bzw. herausgegeben werden müssen. Später erfolgte aufgrund einer Allgemeinverfügung der Staatsanwaltschaft eine Freigabe bzw. Herausgabe von beschlagnahmten Mobiltelefonen, nachdem die Daten zuvor gesichert worden waren. Die Auswertung der gesicherten Datenbestände muss nun zeitnah erfolgen, damit die großen Mengen verfahrensirrelevanter, jedoch höchstpersönlicher Daten gelöscht werden können.«

Schwärzung von Sitzungsunterlagen für Gemeinderäte (S. 36 ff.)

In einem anderen Fall weigerte sich ein Bürgermeister, den Mitgliedern des Gemeinderats ungeschwärzte Sitzungsunterlagen vorzulegen. Geschwärzt wurden Firmennamen und -adressen, die zur Vorbereitung eines Zuschlagsbeschlusses für eine kommunale Vergabe an die Gemeinderäte übersandt wurden. Der Bürgermeister begründete die Schwärzung damit, dass die Bieterauswahl anonym und die Gemeinderäte objektiv entscheiden sollen.
»Allerdings wurde dabei nicht beachtet, dass die Gemeindeordnung vorsieht, dass den Ratsmitgliedern alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen, die für die Beratung und Meinungsbildung benötigt werden. Dazu gehören selbstverständlich auch die Namen der Firmen, die sich auf eine öffentliche Ausschreibung beworben haben. Hier ist dem umfassenden Informationsbedarf der Räte Rechnung zu tragen. Diese sind wiederum verpflichtet, in bestimmten Fällen zum Schutz personenbezogener Daten Verschwiegenheit zu wahren«, sagt Sachsens Datenschutzbeauftragte.
Das Verfahren konnte 2023 noch nicht abgeschlossen werden.

Großes Themenspektrum im Berichtszeitraum

Neben den genannten Vorgängen befasste sich die SDTB mit einer Vielzahl an weiteren Sachverhalten, zum Beispiel mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen für die Fußballeuropameisterschaft (S. 44 ff.), mit dem Beschäftigtendatenschutz bei der Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen (S. 39 ff.), mit dem Datenschutz bei Funk-Rauchwarnmeldern (S. 86 ff.) und fernablesbaren Messgeräten (S. 88 ff.), mit Kfz-Kennzeichenerfassungssystemen (S. 61 ff.), mit der überzogenen Datenerhebung bei der Schulaufnahmeuntersuchung (S. 95 ff.) und der Aufzeichnung von Telefongesprächen durch eine Sozialbehörde (S. 107 ff.).
Weiterhin hat die SDTB eine Reihe von Rechtsetzungsvorhaben begleitet (S. 199 f.).

Bezug des Tätigkeitsberichts Datenschutz 2023

Der Bericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten kann über den zentralen Broschürenversand des Freistaates Sachsen kostenfrei bestellt werden: publikationen.sachsen.de

Superwahljahr in Sachsen: SDTB beantwortet häufige Fragen zum Datenschutz bei Wahlen

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt, parallel dazu die Kommunalwahlen. Wenige Monate danach – am 1. September 2024 – folgt die Wahl zum Sächsischen Landtag. Bereits bei der Vorbereitung, aber auch bei der Durchführung der Abstimmungen, werden Millionen an personenbezogenen Daten verarbeitet – von Wahlberechtigten, Kandidatinnen und Kandidaten sowie Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Für sie und für alle Interessierten hat die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Wissenswertes zu diesem Thema zusammengetragen.
»Datenschutz ist eine wichtige Voraussetzung für freie und demokratische Wahlen. So werden Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel vor der rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten im Zusammenhang mit Wahlwerbung geschützt. Immer wieder erhält meine Behörde Anfragen dazu. Die Betroffenen können sich beispielsweise nicht erklären, wie Parteien an ihre Adresse gelangt sind. Oftmals ist dies auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes geschehen. Denn für die politische Meinungsbildung dürfen Meldebehörden den Parteien in begrenztem Maße Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Wer das nicht möchte, kann von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen«, erläutert Dr. Juliane Hundert.

Wie und wo der Widerspruch zu erfolgen hat, erklärt die SDTB auf ihrer Website. Dort werden auch weitere Fragen zum Datenschutz bei Wahlen beantwortet, beispielsweise:

• Was darf der Wahlvorstand im Wahllokal über mich notieren?
• Wie lange werden Wählerverzeichnisse aufbewahrt?
• Was kann ich tun, wenn ich nicht möchte, dass meine personenbezogenen Daten dazu verarbeitet werden, mich als Wahlhelfer/in zu bestellen?
• Darf die Wohnanschrift einer Bewerberin oder eines Bewerbers für Kommunalwahlen veröffentlicht werden?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Bürgerinnen und Bürger auf: datenschutz.sachsen.de/wahlen.html

Private Kameras immer häufiger Fall für Sachsens Datenschutzbeauftragte

Neue Broschüre »Achtung Kamera!« erläutert, warum Videoüberwachung in der Regel verboten ist

Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Dr. Juliane Hundert, gehen immer mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen ein. Auf 130 Eingaben im Jahr 2021 folgten 140 in 2022 und rund 200 in 2023. Der Anstieg ist ausschließlich auf Videoüberwachungen durch nichtöffentliche Stellen zurückzuführen (186 in 2023).

Vor allem Kameras in der Nachbarschaft veranlassen mehr Bürgerinnen und Bürger zu einer Beschwerde. Hier verdoppelten sich die Eingaben seit 2021 auf nunmehr über 50 in 2023. Meist fühlen sich Betroffene von ihrem Nachbarn oder ihrer Nachbarin überwacht. Oftmals ist dies auch nur ein Aspekt eines größeren Nachbarschaftsstreits. In etlichen Fällen richteten Privatpersonen ihre Überwachungskamera zudem auf Gehwege oder Pkw-Stellflächen. Generell haben die Beschwerden, die die Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsflächen betreffen, deutlich zugenommen: von knapp 60 in 2021 auf über 90 in 2023.

Dr. Juliane Hundert zieht Bilanz: »Nur bei jeder dritten Videoüberwachung, die ich aufgrund einer Beschwerde prüfe, ist datenschutzrechtlich nichts zu beanstanden. Besonders bei Privatpersonen erfolgt der Kameraeinsatz überwiegend rechtswidrig. Sie nutzen die im Handel angebotenen Produkte oftmals zu sorglos und in unzulässiger Weise. Zu oft gerät außer Acht, dass Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Deshalb ist Videoüberwachung nicht permanent und flächendeckend, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen oder überhaupt nicht zulässig.«

Unzulässige Videoüberwachung kann teuer werden
Verstöße gegen das Datenschutzrecht können für Kamerabetreibende weitreichende Folgen haben, z. B. Schadensersatzklagen der betroffenen Personen und/oder ein Bußgeld durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt sieben Bußgelder wegen eines rechtswidrigen Einsatzes von Dashcams festgesetzt. Die Bußgeldhöhe bewegte sich jeweils zwischen 100 Euro und 1.000 Euro. Ein weiteres Bußgeld betraf den Betrieb einer stationären Videokamera im Innenhof eines Mehrfamilienhauses. Kamerabetreiber war hier ein Mieter, der die Videokamera an einem Fenster seiner Wohnung im Obergeschoss montiert und betrieben hatte. Da sich der – polizeibekannte – Betroffene wenig kooperativ gezeigt hatte, konnten die entsprechenden Beweismittel (Videoaufzeichnungen) nur auf der Grundlage eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses gesichert werden.

Empfehlung von Sachsens Datenschutzbeauftragter
Angesichts der Konsequenzen, die ein rechtswidriger Kameraeinsatz nach sich ziehen kann, rät Dr. Juliane Hundert: »Lassen Sie die Finger von Überwachungskameras. Meine neue Broschüre ›Achtung Kamera!‹ zeigt Ihnen die hohen Hürden für einen rechtmäßigen Einsatz auf. Auch für von Videoüberwachung betroffene Personen und Behörden sind die Hinweise hilfreich, hier finden Sie einen Überblick zur Rechtslage.«
In »Achtung Kamera!« erläutert die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte die rechtlichen Anforderungen und Grenzen der Videoüberwachung – sowohl für nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen und Unternehmen, als auch für öffentliche Stellen, insbesondere für Kommunen und die sächsische Polizei. Auf über 110 Seiten werden zudem manche Missverständnisse und sich hartnäckig haltende Annahmen richtiggestellt. So existiert beispielsweise noch immer die Vorstellung, dass erst bei der Anfertigung von Videoaufzeichnungen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Des Weiteren gehen etliche Verantwortliche davon aus, allein das Anbringen eines Hinweisaufklebers – oftmals nur in Form eines Kamerapiktogramms – würde ausreichen, um eine Videoüberwachung zu legalisieren.

Download der Broschüre »Achtung Kamera!«
Bestellung der Broschüre »Achtung Kamera!«

Tätigkeitsbericht Datenschutz 2022 vorgelegt

Pressemitteilung der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten vom 16.05.2023

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert hat am Dienstag in Dresden ihren Datenschutz-Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr vorgestellt. Auf über 230 Seiten sind die Schwerpunkte der Datenschutzaufsicht, Statistiken, Hinweise zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung, zur Sanktionspraxis und Datenschutz-Rechtsprechung zusammengefasst.

Facebook-Fanpages in der Kritik
Im Berichtszeitraum hat die SDTB ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei als Betreiberin einer Facebook-Fanpage eingeleitet (1.1). Dabei handelt es sich um ein Musterverfahren, denn auch andere Ministerien oder öffentliche Stellen sind auf der Plattform des Meta-Konzerns vertreten. Die Staatskanzlei hatte nach mehreren Fristverlängerungen schließlich Ende März 2023 eine Stellungnahme übersandt.
Dr. Juliane Hundert: »Ob ich der Staatskanzlei den Betrieb einer Facebook-Fanpage untersage, entscheidet die derzeitige datenschutzrechtliche Prüfung. Das Ergebnis liegt voraussichtlich in den kommenden Wochen vor. Unabhängig davon will ich noch einmal deutlich sagen: Es ist nicht die Aufgabe staatlicher Stellen, Facebook-Algorithmen mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu füttern. Zumal eine Reihe an datenschutzfreundlichen Alternativen bereitstehen. Dazu zählen beispielsweise ein aktueller Internetauftritt, Newsletter oder soziale Netzwerke wie der Kurznachrichtendienst Mastodon.“

Zensus, Kommune und Polizei kontrolliert
Die SDTB befasste sich im Berichtszeitraum unter anderem mit dem Zensus 2022 (1.2). Zudem nahm sie nach Abklingen der Pandemie die Querschnittskontrollen bei Kommunen (1.3) wieder auf. „Bei Vor-Ort-Kontrollen habe ich mir die Datenverarbeitung genau angeschaut. Das Ergebnis war erfreulich. Sowohl bei der stichprobenartigen Kontrolle des Zensus als auch bei der überprüften Kommune wurde sorgsam mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger umgegangen“, fasst Dr. Juliane Hundert zusammen.

Hingegen variierten die Ergebnisse bei der Kontrolle der Polizei. Im Fokus standen im Berichtszeitraum die besonders eingriffsintensiven Maßnahmen (8.5), wie beispielsweise die längerfristige Observation, Videoüberwachung, die elektronische Aufenthaltsüberwachung oder die Telekommunikationsüberwachung.
Dr. Juliane Hundert resümiert: »Während in vielen Fällen die Vorschriften des Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetzes korrekt angewendet wurden, musste ich auch einige, teilweise gravierende Defizite feststellen. Beispielsweise enthielten die Anträge unzureichende Angaben zu Art und Umfang der geplanten Maßnahme. Auch habe ich festgestellt, dass Maßnah¬men für Zeiträume beantragt wurden, welche die gesetzlich normierte Höchstdauer weit überschritten. In mehreren Fällen wurden die betroffenen Personen nach Abschluss der Maßnahme nicht korrekt informiert. Insbesondere fehlten in den Benachrichtigungsschreiben zum Beispiel die Angabe der Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, der Speicherdauer sowie der Rechte der Betroffenen. Weiterhin wurden die erhobenen Daten, die für die polizeiliche Arbeit nicht mehr erforderlich waren, nicht in allen Fällen unverzüglich gelöscht. Die Speicherung von Daten über einen für den konkreten erforderlichen Zweck hinausgehenden Zeitraum ist jedoch rechtswidrig.«

Im Ergebnis der Kontrollen wies die SDTB die betroffenen Polizeistellen auf die festgestellten Fehler hin und forderte sie zur dringenden Beachtung der gesetzlichen Anforderungen auf. Über die Feststellungen informierte Dr. Juliane Hundert auch das Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde und das parlamentarische Kontrollgremium des Landtags. Gemeinsam mit dem Staatsministerium wurde erörtert, wie zukünftig die Beachtung der gesetzlichen Anforderungen und damit die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung durch die Polizei sichergestellt werden können.
»Ich habe die Erstellung von einheitlichen Prüfschemata und Mustern für die Beantragung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahmen angeregt. Die Beachtung gesetzlicher Vorgaben ist Grundlage rechtsstaatlichen Handelns und dient dem Schutz der Betroffenen und der Gewährleistung ihrer Rechte«, betont die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.

Polizeiliche und private Videoüberwachung
In einem anderen Fall schaute sich die SDTB die polizeiliche Videoüberwachung an Straßen im Grenzgebiet im Raum Görlitz an (8.6.). »Den weiteren Ausbau der Videoüberwachung sehe ich sehr kritisch. Vor Ort habe ich deutlich gemacht, dass Videoüberwachung nur dann zulässig ist, wenn es sich um einen Kriminalitätsschwerpunkt handelt oder sie in einem Ermittlungsverfahren angeordnet wurde. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, sind die Anlagen abzuschalten. Das muss dann auch deutlich für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar sein. Hierzu bin ich im ständigen Austausch mit der Polizei vor Ort.«

Die rechtlichen Anforderungen an eine Videoüberwachung sind auch im nichtöffentlichen Bereich hoch. Im Berichtszeitraum setzte sich die SDTB unter anderem mit der Videoüberwachung in Spielhallen (2.2.21), im Kleingartenverein (2.2.20) und auf Privatwegen (2.2.22) auseinander. »Wer unzulässig eine Kamera betreibt, für den kann das zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Zum einen sprechen Zivilgerichte Betroffenen auch Schadenersatzansprüche zu. Zum anderen droht ein Bußgeld meiner Behörde«, sagt Dr. Juliane Hundert.

Zahlen und Daten
Unerlaubte Videoüberwachung bildete 2022 erneut den größten Anteil der Ordnungswidrigkeitenverfahren im nichtöffentlichen Bereich (6.4.2). Etwa zwei Drittel der Anzeigen (47) bezogen sich auf die Anfertigung von Videoaufnahmen. Generell waren im Berichtszeitraum 71 neue Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu verzeichnen – die Anzahl bewegte sich damit geringfügig unter dem Niveau von 2021. Hingegen gab es im öffentlichen Bereich insgesamt 18 neue Verfahren (6.4.1).

Im Berichtszeitraum gingen 1.068 Beschwerden und Kontrollanregungen bei der SDTB ein. Das Aufkommen lag damit etwas unter dem der Vorjahre (2021: 1.254).
Dr. Juliane Hundert: »Auffällig ist, dass der Rückgang sowohl den öffentlichen als auch den nichtöffentlichen Bereich betraf und auch bei Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern zu verzeichnen war. Etwa zwei Drittel der in meiner Behörde eingehenden Beschwerden betreffen den Bereich der nichtöffentlichen Stellen, also mögliche Verstöße in Unternehmen oder durch Private.«

Ein leichter Rückgang zeigte sich ebenfalls bei den Beratungen. Mit 966 schriftlichen Anfragen registrierte die Behörde etwas weniger Vorgänge als in den ersten beiden Corona-Jahren (2021: über 1.100).

Der Trend bei der Meldung von Datenschutzverletzungen weist seit Jahren nach oben. »Im Berichtszeitraum meldeten Verantwortliche insgesamt 809 Datenpannen. Das waren weniger als 2021 (923), jedoch deutlich mehr als in den Vorjahren. Sollte es tatsächlich zu weniger Vorfällen gekommen sein, wäre dies vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung eine erfreuliche Entwicklung«, erläutert Dr. Juliane Hundert.
Wie in den Jahren zuvor waren die häufigsten Datenpannen der Fehlversand und der Verlust von postalischen Unterlagen, der offene E-Mail-Verteiler, das Abhandenkommen von Datenträgern durch Einbruch oder Diebstahl und das Abgreifen personenbezogener Daten durch Cyberkriminalität (4.4.1).

Großes Themenspektrum auch in 2022
Neben den Vorgängen, die im Zusammenhang mit Datenpannen standen, bearbeitete die SDTB eine Vielzahl an weiteren Datenschutzthemen: Auskunftsrecht (3.2.), Abo-Modelle im Online-Bereich (2.3.6) sowie Websites und Apps (4.1.1; 4.3.1). Außerdem drehte sich im Berichtszeitraum vieles um den Schutz und die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, beispielsweise um den Auskunftsanspruch bei Patientenakten (3.2.3) oder die Übermittlung von Gesundheitsdaten an Inkassounternehmen (2.4.1). Auch die ergriffenen Maßnahmen zur Corona-Pandemie waren Anfang des Jahres 2022 noch ein Thema (1.4, 1.5, 2.2.8). Ferner hat die SDTB eine Reihe von Rechtsetzungsvorhaben begleitet (6.2.8).

Bezug des Tätigkeitsberichts Datenschutz 2022
Der Bericht der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten kann über den zentralen Broschürenversand des Freistaates Sachsen kostenfrei bestellt werden: publikationen.sachsen.de

Neuer Internetauftritt und neue E-Mail-Adressen

Sächsische Verantwortliche sollten Datenschutzerklärung prüfen

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat ihre Website neu gestaltet. Der Internetauftritt ist ab sofort unter www.datenschutz.sachsen.de erreichbar. In den vergangenen Monaten wurde er inhaltlich, optisch sowie technisch überarbeitet. Das Informationsangebot ist nach Zielgruppen unterteilt und enthält Ausführungen zu den rechtlichen Grundlagen sowie themenspezifische Inhalte, beispielsweise zum Datenschutz in der Schule, im Homeoffice, bei Videokonferenzsystemen und in vielen weiteren Bereichen.

Die Sächsische und Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert freut sich über den Relaunch:
»Alles neu macht der Mai. Mein neues Webangebot richtet sich sowohl an Bürgerinnen und Bürger als auch an die Wirtschaft und Verwaltung. Im Unterschied zum bisherigen Internetauftritt sind viele Inhalte hinzugekommen, mit denen ich betroffene Personen und Verantwortliche umfangreicher über ihre Rechte und Pflichten informieren möchte. Etliche Beschwerden und Verstöße ließen sich verhindern, wenn der Datenschutz frühzeitig berücksichtigt würde. Hier gilt: Prävention ist besser als Intervention! Deshalb werde ich das Angebot in den kommenden Monaten gezielt um weitere praxisnahe Informationen erweitern.«

Die Überarbeitung der Website diente auch dazu, die Darstellung für mobile Endgeräte zu verbessern und Inhalte barrierefrei präsentieren zu können. Zudem unterstützen eigens entwickelte Symbole und Grafiken bei der Orientierung sowie Navigation.

Neue E-Mail-Adressen und Aktualisierung der Datenschutzerklärung

Neben der URL der Website haben sich auch die E-Mail-Adressen geändert. Statt »@slt.sachsen.de« heißt es ab sofort »@sdtb.sachsen.de«. Das zentrale E-Mail-Postfach lautet »post@sdtb.sachsen.de. Wer noch die bisherigen Angaben in einer Datenschutzerklärung eingebunden hat, zum Beispiel auf einer Website, sollte die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde aktualisieren. E-Mails an die bisherigen Postfächer der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten werden nur noch bis Ende Juni 2023 an die neuen Adressen weitergeleitet.

Über die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist für Sachsen die unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ergibt sich im Hinblick auf nicht-öffentliche Stellen (z. B. Unternehmen und Vereine) aus § 14 Absatz 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes; im Hinblick auf öffentliche Stellen (z. B. Behörden) aus § 14 Absatz 1 desselben Gesetzes.
Seit 2022 hat Dr. Juliane Hundert das Amt inne und wird in ihrer Dienststelle in Dresden von etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Beratung sächsischer Verantwortlicher bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Seit Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes zum 1. Januar 2023 übernimmt Dr. Juliane Hundert auch die Funktion der Transparenzbeauftragten.